
Eine wegweisende Reform des europäischen Migrationssystems tritt heute in Kraft, und die Schweiz – obwohl kein EU-Mitglied – wird als Schengen-assoziierter Staat große Teile davon übernehmen. Der Pakt für Migration und Asyl standardisiert die Grenzkontrollen, beschleunigt Asylentscheidungen und führt einen verbindlichen Solidaritätsmechanismus unter den teilnehmenden Ländern ein. Die Schweizer Behörden werden nun Fingerabdrücke, Gesichtsaufnahmen und grundlegende biografische Daten aller irregulären Ankömmlinge ab sechs Jahren innerhalb von sieben Tagen in die erweiterte Eurodac-Datenbank erfassen. Ziel ist es, sogenannte Sekundärbewegungen einzudämmen – Fälle, in denen Asylsuchende in einem Staat einen Antrag stellen und dann oft in die Schweiz weiterziehen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Unternehmen, die kurzfristig Talente von außerhalb Europas benötigen, sollten wissen, dass der Pakt bestehende legale Migrationswege bewahrt, aber die Rückführungsverfahren für abgelehnte Antragsteller verschärft. Arbeitgeber, die nicht-EU-Mitarbeitende beschäftigen, müssen daher die Verfahrensfristen genau im Blick behalten: Nach endgültiger negativer Entscheidung werden Abschiebungen beschleunigt, und ein Überziehen des Aufenthalts kann längere Wiedereinreiseverbote im Schengen-Raum nach sich ziehen. Politisch betont Bern, dass die Angleichung an den Pakt die Schweizer Außengrenzen mit denen der Nachbarländer synchronisiert – eine wichtige Voraussetzung für reibungslosen Warenverkehr und Pendlerströme. Die Bundesämter für Migration haben nun neun Monate Zeit, detaillierte Verordnungen zu erlassen, doch die Polizei an der Frontlinie und kantonale Migrationsämter nutzen die neuen Kontrolllisten bereits seit heute Morgen um 00:01 Uhr.
Quelle: SWI swissinfo.ch