
Ab dem 12. Juni unterliegen alle Nicht-EU-Bürger, die per Luft- oder Seeweg nach Zypern einreisen, dem neuen verpflichtenden EU-Screening-Verfahren, das innerhalb von sieben Tagen nach Ankunft abgeschlossen sein muss – oder innerhalb von drei Tagen, wenn ihre biometrischen Daten bereits in Eurodac gespeichert sind. Die Regelungen gelten an den Außengrenzen, das heißt, die Grenzbeamten in Larnaka, Pafos und dem Hafen von Limassol erfassen nun Fingerabdrücke, ein Gesichtsbild sowie sicherheitsrelevante Informationen von allen Reisenden ohne EU-Staatsbürgerschaft. Geschäftsreisende mit Kurzzeitvisa sollten nur geringe Änderungen bemerken: Am e-Gate wird der Vorgang, sobald neue Kioske in Betrieb sind, voraussichtlich nur 30 bis 60 Sekunden länger dauern.
Personen aus Ländern mit einer EU-Asylanerkennungsquote unter 20 Prozent können bei fehlenden Reisedokumenten in das sogenannte „Grenzverfahren“ des EU-Pakts verwiesen werden, was vor der Einreise zu Vor-Ort-Interviews führen kann. Das zyprische Amt für Zivilstand und Migration empfiehlt Unternehmen, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter Nachweise über Unterkunft, Rückflugtickets und gegebenenfalls Arbeitserlaubnisse mitführen. Das Fehlen dieser Dokumente kann eine Weiterleitung zur sekundären Kontrolle nach sich ziehen.
Fluggesellschaften mit Zielen in Zypern haben ihre Timatic-Profile aktualisiert: Passagiere erhalten nun automatische Hinweise zur biometrischen Erfassung und zur sechsmonatigen Frist für den legalen Zugang zum zyprischen Arbeitsmarkt gemäß der überarbeiteten Empfangsrichtlinie. Reise-Risikomanager sollten ihre Checklisten vor Abreise aktualisieren und das Personal darauf hinweisen, dass es zu längeren Wartezeiten in Stoßzeiten kommen kann, bis sich Reisende und Grenzbeamte an die neuen Abläufe gewöhnt haben.
Langfristig erhoffen sich die Behörden, dass das intelligente Grenzsystem – zu dem auch das 2025 eingeführte Ein- und Ausreisesystem sowie die für 2027 geplante ETIAS-Reisegenehmigung gehören – Überziehungen von Aufenthaltsfristen reduziert und die Sicherheit erhöht, während Zypern als attraktives Reiseziel für Touristen und ausländische Investoren erhalten bleibt.
Personen aus Ländern mit einer EU-Asylanerkennungsquote unter 20 Prozent können bei fehlenden Reisedokumenten in das sogenannte „Grenzverfahren“ des EU-Pakts verwiesen werden, was vor der Einreise zu Vor-Ort-Interviews führen kann. Das zyprische Amt für Zivilstand und Migration empfiehlt Unternehmen, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter Nachweise über Unterkunft, Rückflugtickets und gegebenenfalls Arbeitserlaubnisse mitführen. Das Fehlen dieser Dokumente kann eine Weiterleitung zur sekundären Kontrolle nach sich ziehen.
Fluggesellschaften mit Zielen in Zypern haben ihre Timatic-Profile aktualisiert: Passagiere erhalten nun automatische Hinweise zur biometrischen Erfassung und zur sechsmonatigen Frist für den legalen Zugang zum zyprischen Arbeitsmarkt gemäß der überarbeiteten Empfangsrichtlinie. Reise-Risikomanager sollten ihre Checklisten vor Abreise aktualisieren und das Personal darauf hinweisen, dass es zu längeren Wartezeiten in Stoßzeiten kommen kann, bis sich Reisende und Grenzbeamte an die neuen Abläufe gewöhnt haben.
Langfristig erhoffen sich die Behörden, dass das intelligente Grenzsystem – zu dem auch das 2025 eingeführte Ein- und Ausreisesystem sowie die für 2027 geplante ETIAS-Reisegenehmigung gehören – Überziehungen von Aufenthaltsfristen reduziert und die Sicherheit erhöht, während Zypern als attraktives Reiseziel für Touristen und ausländische Investoren erhalten bleibt.
Quelle: ERT News (Greece)