
Der Schweizer Bundesrat hat die im April 2024 eingeführten besonderen Visabeschränkungen für äthiopische Reisende aufgehoben und kehrt damit zur regulären Schengen-Visapolitik zurück. Dieser Beschluss, gefasst in der Kabinettssitzung vom 12. Juni 2026, folgt auf die Entscheidung der Europäischen Union im vergangenen Monat, die Standardbestimmungen des Visa-Codes für Äthiopien wiederherzustellen, nachdem Addis Abeba die Zusammenarbeit bei der Rückführung von überfristig in Europa aufhältigen Staatsangehörigen deutlich verbessert hat.
Für äthiopische Geschäftsreisende, Studierende und Touristen bedeutet die Änderung eine sofort spürbare Erleichterung: Konsularbeamte können nun auf einige Nachweisdokumente verzichten, Mehrfacheinreise-C-Visa ausstellen, Anträge innerhalb von 15 Tagen bearbeiten und bei Inhabern diplomatischer oder Dienstpässe die Bearbeitungsgebühr von 80 CHF erlassen. Mobilitätsverantwortliche mit Mitarbeitenden in den Bereichen Humanitäres, Rohstoffhandel oder Luftfahrt – drei Sektoren mit engen Verbindungen zwischen Äthiopien und der Schweiz – werden die schnellere und kostengünstigere Abwicklung von Kurzzeitreisen in die Schweiz und innerhalb des Schengen-Raums begrüßen.
Die Entscheidung beseitigt zudem eine Spannungsquelle in den Beziehungen Berns zur Afrikanischen Union. Im Verlauf des Jahres 2025 hatte Äthiopien argumentiert, dass kollektive Visasanktionen legitime Reisende benachteiligen, ohne die Zahl der zwangsweisen Rückführungen zu erhöhen. Indem der Bundesrat ausdrücklich „erhebliche Fortschritte“ bei der Rückkehrzusammenarbeit hervorhebt, signalisiert er, dass die Schweiz pragmatisches Engagement im Migrationsmanagement belohnen wird.
Für globale Arbeitgeber lautet die praktische Empfehlung klar: Mobilitätspolitiken aktualisieren, die als „Hochrisikoland“ markierten Warnungen vieler Reise-Risikoplattformen für äthiopische Staatsangehörige entfernen und Personalverantwortliche darüber informieren, dass Schweizer Geschäftsreisendenvisa für äthiopische Talente wieder uneingeschränkt nutzbar sind. Unternehmen sollten jedoch weiterhin die Erfassung biometrischer Daten einplanen und Nachweise über Unterkunft sowie Krankenversicherung bereithalten, da diese nach wie vor zu den Standardanforderungen des Schengen-Raums gehören.
Für äthiopische Geschäftsreisende, Studierende und Touristen bedeutet die Änderung eine sofort spürbare Erleichterung: Konsularbeamte können nun auf einige Nachweisdokumente verzichten, Mehrfacheinreise-C-Visa ausstellen, Anträge innerhalb von 15 Tagen bearbeiten und bei Inhabern diplomatischer oder Dienstpässe die Bearbeitungsgebühr von 80 CHF erlassen. Mobilitätsverantwortliche mit Mitarbeitenden in den Bereichen Humanitäres, Rohstoffhandel oder Luftfahrt – drei Sektoren mit engen Verbindungen zwischen Äthiopien und der Schweiz – werden die schnellere und kostengünstigere Abwicklung von Kurzzeitreisen in die Schweiz und innerhalb des Schengen-Raums begrüßen.
Die Entscheidung beseitigt zudem eine Spannungsquelle in den Beziehungen Berns zur Afrikanischen Union. Im Verlauf des Jahres 2025 hatte Äthiopien argumentiert, dass kollektive Visasanktionen legitime Reisende benachteiligen, ohne die Zahl der zwangsweisen Rückführungen zu erhöhen. Indem der Bundesrat ausdrücklich „erhebliche Fortschritte“ bei der Rückkehrzusammenarbeit hervorhebt, signalisiert er, dass die Schweiz pragmatisches Engagement im Migrationsmanagement belohnen wird.
Für globale Arbeitgeber lautet die praktische Empfehlung klar: Mobilitätspolitiken aktualisieren, die als „Hochrisikoland“ markierten Warnungen vieler Reise-Risikoplattformen für äthiopische Staatsangehörige entfernen und Personalverantwortliche darüber informieren, dass Schweizer Geschäftsreisendenvisa für äthiopische Talente wieder uneingeschränkt nutzbar sind. Unternehmen sollten jedoch weiterhin die Erfassung biometrischer Daten einplanen und Nachweise über Unterkunft sowie Krankenversicherung bereithalten, da diese nach wie vor zu den Standardanforderungen des Schengen-Raums gehören.