
Der Bundesrat hat offiziell die vor zwei Jahren eingeführten Visabeschränkungen für äthiopische Staatsangehörige aufgehoben. Die Entscheidung, die nach der Sitzung des Bundesrats am 12. Juni in Bern bekannt gegeben wurde, bringt die Schweiz wieder in Einklang mit der Europäischen Union, die im Mai die regulären Bestimmungen des Schengen-Visakodex für Äthiopien wieder eingeführt hatte, nachdem Addis Abeba die Zusammenarbeit bei der Rückführung irregulärer Migranten deutlich verbessert hatte.
Für Reisende ist die Änderung deutlich spürbar: Äthiopische Antragsteller können erneut von der Pflicht zur Vorlage bestimmter Unterlagen befreit werden, Inhaber diplomatischer oder Dienstpässe sind von Gebühren ausgenommen, Konsulate können Mehrfacheinreisen-Visa ausstellen, und die Bearbeitungszeit ist auf 15 Kalendertage begrenzt. Praktisch bedeutet dies, dass Äthiopien wieder in dieselbe Visakategorie wie die meisten anderen afrikanischen Staaten im Schengen-Raum eingestuft wird.
Für Schweizer Exporteure in Branchen wie Maschinenbau, Pharma und Bildung beseitigt die Maßnahme eine administrative Hürde, die den Austausch von Personal, Studierenden und Technikern erschwert hatte. So verzeichnete beispielsweise der tägliche Flug der Ethiopian Airlines von Addis Abeba nach Zürich seit 2024 eine geringere Auslastung, da Kurzzeitbesucher oft keine rechtzeitigen Visa für Konferenzen oder Wartungsarbeiten erhalten konnten.
Immigrationsanwälte warnen jedoch Unternehmen, ihre internen Reisebestimmungen schnell zu aktualisieren: Einige Botschaftswebseiten zeigen noch die alten Regelungen, und Fluggesellschaften haften für Bußgelder, wenn sie Passagiere ohne gültige Dokumente befördern. Personalabteilungen sollten daher die Mitteilung des Bundesrats verbreiten und sofort wieder die üblichen Schengen-Visaprüfungen für äthiopische Geschäftsreisende anwenden.
Für Reisende ist die Änderung deutlich spürbar: Äthiopische Antragsteller können erneut von der Pflicht zur Vorlage bestimmter Unterlagen befreit werden, Inhaber diplomatischer oder Dienstpässe sind von Gebühren ausgenommen, Konsulate können Mehrfacheinreisen-Visa ausstellen, und die Bearbeitungszeit ist auf 15 Kalendertage begrenzt. Praktisch bedeutet dies, dass Äthiopien wieder in dieselbe Visakategorie wie die meisten anderen afrikanischen Staaten im Schengen-Raum eingestuft wird.
Für Schweizer Exporteure in Branchen wie Maschinenbau, Pharma und Bildung beseitigt die Maßnahme eine administrative Hürde, die den Austausch von Personal, Studierenden und Technikern erschwert hatte. So verzeichnete beispielsweise der tägliche Flug der Ethiopian Airlines von Addis Abeba nach Zürich seit 2024 eine geringere Auslastung, da Kurzzeitbesucher oft keine rechtzeitigen Visa für Konferenzen oder Wartungsarbeiten erhalten konnten.
Immigrationsanwälte warnen jedoch Unternehmen, ihre internen Reisebestimmungen schnell zu aktualisieren: Einige Botschaftswebseiten zeigen noch die alten Regelungen, und Fluggesellschaften haften für Bußgelder, wenn sie Passagiere ohne gültige Dokumente befördern. Personalabteilungen sollten daher die Mitteilung des Bundesrats verbreiten und sofort wieder die üblichen Schengen-Visaprüfungen für äthiopische Geschäftsreisende anwenden.