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Schweiz hebt Schengen-Visabeschränkungen für Äthiopien auf

Juni 13, 2026
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Schweiz hebt Schengen-Visabeschränkungen für Äthiopien auf
Der Schweizer Bundesrat hat die im April 2024 eingeführten Sondervisa-Beschränkungen für äthiopische Staatsangehörige aufgehoben. Im Rahmen seiner Verpflichtungen aus dem Schengen-Assoziierungsabkommen folgte Bern damit einer parallelen Entscheidung des EU-Rats, nachdem Brüssel die Zusammenarbeit Addis Abebas bei der Rückführung irregulärer Migranten als zufriedenstellend bewertet hatte. Die am 12. Juni 2026 verkündete Aufhebung bedeutet, dass äthiopische Reisende wieder von den üblichen Schengen-Verfahrenszeiten und Dokumentationsvorgaben profitieren.

Unter dem bisherigen Regime mussten äthiopische Antragsteller höhere Gebühren zahlen, umfangreiche Nachweise erbringen und erhielten meist nur Einreise-Visa für Kurzaufenthalte. Diese Hürden entfallen ab sofort. Diplomaten und Beamte mit Dienstpässen erhalten wieder Gebührenbefreiungen, und Konsulate können erneut Mehrfacheinreise-Visa ausstellen, die innerhalb von 15 Tagen bearbeitet werden.

Schweiz hebt Schengen-Visabeschränkungen für Äthiopien auf


Die Änderung wird vor allem in Genf spürbar sein, wo Äthiopien eine bedeutende UN-Mission unterhält, sowie im Zürcher Rohstoffhandel, der Kaffee und Agrarprodukte aus Ostafrika bezieht. Mobility-Manager multinationaler Unternehmen erwarten, dass die erleichterten Bedingungen die Vorlaufzeiten für projektbezogene Reisen verkürzen und die Compliance-Kosten bei kurzfristigen Einsätzen senken. Auch Fluggesellschaften rechnen mit einem moderaten Anstieg des Verkehrs zwischen Addis Abeba und Zürich zum Beginn der Sommersaison.

Für Arbeitgeber bedeutet dies praktisch, dass wieder die üblichen Schengen-Dokumente (Reisekrankenversicherung, Finanznachweis, Unterkunftsbestätigung) ausreichen. Globale Mobility-Teams sollten ihre Einladungsschreiben-Vorlagen aktualisieren und alle Verweise auf die Ausnahmeregelungen von 2024 entfernen. Äthiopische Entsandte, die bereits ein Visum unter dem restriktiven Regime besitzen, können bis zum Ablauf weiterreisen; Verlängerungsanträge werden nach den regulären Bestimmungen bearbeitet.

Abschließend sollten Risikomanager beachten, dass die Schweiz sich das Recht vorbehält, Beschränkungen wieder einzuführen, falls die Zusammenarbeit bei Rückführungen nachlässt. Eine regelmäßige Überwachung der EU-Compliance-Berichte wird daher empfohlen, um plötzliche politische Änderungen frühzeitig zu erkennen.
Quelle: Swiss Federal Council press release

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