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Die Schweiz hebt Visabeschränkungen für Äthiopien auf

Juni 13, 2026
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Die Schweiz hebt Visabeschränkungen für Äthiopien auf
Der Schweizer Bundesrat hat beschlossen, die im April 2024 eingeführten besonderen Visabeschränkungen für äthiopische Staatsangehörige aufzuheben und das Land wieder in das reguläre Schengen-Visaregime aufzunehmen. In einer am 12. Juni 2026 veröffentlichten Mitteilung erklärte Bern, dass dieser Schritt auf die Entscheidung der Europäischen Union im Mai zurückgeht, die Standardvisaregeln für Äthiopien nach deutlichen Verbesserungen bei der Zusammenarbeit zur Rückführung irregulärer Migranten wieder einzuführen.

Gemäß dem Schengen-Assoziierungsabkommen übernimmt die Schweiz Änderungen des EU-Visakodex. In den vergangenen zwei Jahren mussten äthiopische Antragsteller höhere Nachweisanforderungen erfüllen, erhielten keine Gebührenbefreiungen für Inhaber offizieller Pässe, bekamen nur Einreise-Visa und hatten längere Bearbeitungszeiten. Ab sofort können Schweizer Konsulate wieder auf unterstützende Dokumente verzichten, Mehrfacheinreise-C-Visa ausstellen, Anträge innerhalb von 15 Tagen bearbeiten und diplomatische sowie Dienstpässe von Gebühren befreien.

Die Schweiz hebt Visabeschränkungen für Äthiopien auf


Diese Lockerung kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt für Schweizer Exporteure, humanitäre Organisationen und akademische Einrichtungen, die auf reibungslosere Reisen mit dem Horn von Afrika angewiesen sind. So erwartet das Büro von Swisscom in Addis Abeba laut Global Mobility News eine Senkung der Personalkosten für Rotationen um 20 %, da Mehrfacheinreisegenehmigungen wiederholte biometrische Termine überflüssig machen. Auch Reiseveranstalter, die sich auf den Tana-See und die Simien-Berge spezialisiert haben, rechnen mit einer Belebung der Gruppenbuchungen, da die Visavergabe wieder planbar ist.

Für Geschäftsreisende ist die Änderung weitgehend automatisch: Reisebüros müssen lediglich ihre Datenbanken zu Visaregeln aktualisieren. Arbeitgeber sollten jedoch ihre Entsendeschreiben anpassen, um die wiederhergestellte 15-Tage-Bearbeitungsfrist zu erwähnen, und ihre Mitarbeiter daran erinnern, dass für Erstbewerber im Schengen-Raum weiterhin ein biometrischer Termin verpflichtend ist.

Die Schweizer Behörden betonten, dass die reguläre Visafazilität bei einer Verschlechterung der Zusammenarbeit erneut ausgesetzt werden könnte – ein Hinweis darauf, dass Mobilitätsprivilegien zunehmend an Kriterien des Migrationsmanagements geknüpft sind.
Quelle: Federal Council press release

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