
Der Schweizer Bundesrat hat die im April 2024 verhängten besonderen Visabeschränkungen für Äthiopien aufgehoben. Diese Maßnahmen – angelehnt an eine EU-Entscheidung gemäß Artikel 25a des Schengen-Visakodex – hatten von äthiopischen Reisenden verlangt, zusätzliche Unterlagen vorzulegen, volle Gebühren zu zahlen und längere Wartezeiten für Entscheidungen in Kauf zu nehmen. Brüssel hob die Sanktionen im Mai 2026 auf, nachdem die Zusammenarbeit Addis Abebas bei der Rückführung von Migranten als „deutlich verbessert“ bewertet wurde; Bern, verpflichtet, Schengen-Entwicklungen umzusetzen, folgte diesem Schritt in seiner Sitzung am 12. Juni.
Ab sofort können Schweizer Konsulate wieder auf unterstützende Dokumente verzichten, Inhabern von Diplomaten- und Dienstpässen kostenlose Visa ausstellen, Mehrfacheinreise-C-Visa gewähren und die meisten Anträge innerhalb von 15 Tagen bearbeiten. Geschäftsreisende und internationale Organisationen mit äthiopischem Personal werden die schnellere Bearbeitung und den reduzierten Papieraufwand besonders begrüßen, da damit die Gleichstellung mit anderen afrikanischen Märkten wie Kenia und Ghana wiederhergestellt ist.
Schweizer Arbeitgeber, die äthiopische Fachkräfte für Kurzaufenthalte beschäftigen, sollten jedoch beachten, dass ein Schengen-Visum nur Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen erlaubt; Tätigkeiten, die eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz darstellen, erfordern weiterhin eine kantonale Arbeitsbewilligung. Migrationsberater empfehlen daher eine zweistufige Prüfung: Erstens, ob der Aufenthalt nach Schweizer Recht als „Geschäftsreise“ oder „Arbeit“ gilt; zweitens, ob die Person von der neu normalisierten Visafazilität profitieren kann.
Der Fall zeigt, wie eng die Schweizer Mobilitätsregelungen mit der EU-Politik verknüpft sind. Unternehmen mit vielfältigen Mobilitätsstrukturen sollten Brüssel ebenso genau beobachten wie Bern, denn jede künftige Maßnahme nach Artikel 25a – positiv oder negativ – wird mit minimaler Vorlaufzeit auf die Schweiz übergreifen. Für den Moment beseitigt die Regierungsentscheidung jedoch ein Hindernis für die Schweizer-äthiopischen Reisen, gerade rechtzeitig, da Handelsdelegationen sich auf das Swiss-Africa Business Forum nächsten Monat in Zürich vorbereiten.
Ab sofort können Schweizer Konsulate wieder auf unterstützende Dokumente verzichten, Inhabern von Diplomaten- und Dienstpässen kostenlose Visa ausstellen, Mehrfacheinreise-C-Visa gewähren und die meisten Anträge innerhalb von 15 Tagen bearbeiten. Geschäftsreisende und internationale Organisationen mit äthiopischem Personal werden die schnellere Bearbeitung und den reduzierten Papieraufwand besonders begrüßen, da damit die Gleichstellung mit anderen afrikanischen Märkten wie Kenia und Ghana wiederhergestellt ist.
Schweizer Arbeitgeber, die äthiopische Fachkräfte für Kurzaufenthalte beschäftigen, sollten jedoch beachten, dass ein Schengen-Visum nur Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen erlaubt; Tätigkeiten, die eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz darstellen, erfordern weiterhin eine kantonale Arbeitsbewilligung. Migrationsberater empfehlen daher eine zweistufige Prüfung: Erstens, ob der Aufenthalt nach Schweizer Recht als „Geschäftsreise“ oder „Arbeit“ gilt; zweitens, ob die Person von der neu normalisierten Visafazilität profitieren kann.
Der Fall zeigt, wie eng die Schweizer Mobilitätsregelungen mit der EU-Politik verknüpft sind. Unternehmen mit vielfältigen Mobilitätsstrukturen sollten Brüssel ebenso genau beobachten wie Bern, denn jede künftige Maßnahme nach Artikel 25a – positiv oder negativ – wird mit minimaler Vorlaufzeit auf die Schweiz übergreifen. Für den Moment beseitigt die Regierungsentscheidung jedoch ein Hindernis für die Schweizer-äthiopischen Reisen, gerade rechtzeitig, da Handelsdelegationen sich auf das Swiss-Africa Business Forum nächsten Monat in Zürich vorbereiten.