
Die Bezirksrichterin Alison McConnell aus Rhode Island kritisierte am 12. Juni die Verwaltung scharf dafür, dass sie die Aussetzung von Asyl- und anderen Einwanderungsentscheidungen für Bürger aus 39 Ländern mit Einreiseverbot nicht aufgehoben hat. In einer Eilanhörung warnte sie die Behörden, es gebe „keine Entschuldigung“ dafür, ihre einstweilige Verfügung vom 5. Juni zu ignorieren, und setzte eine Frist von 48 Stunden zur vollständigen Umsetzung. Wenige Stunden später kündigte die US-Einwanderungsbehörde USCIS an, die bearbeiteten Anträge wieder aufzunehmen und Empfangsbestätigungen rückwirkend zum ursprünglichen Einreichungsdatum auszustellen. Die Behörde erklärte außerdem, dass sie langwierige Anträge auf Arbeitserlaubnis und vorläufige Ausreisegenehmigungen priorisieren werde – entscheidend für Antragsteller, die seit fast sechs Monaten weder arbeiten noch reisen konnten. Obwohl Unternehmensmobilitätsprogramme selten Asylfälle unterstützen, ist das Urteil bedeutsam, da es den Sachbearbeitern erlaubt, zu beschäftigungsbasierten Anträgen zurückzukehren, die zuvor zur Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten umverteilt wurden. Einwanderungsanwälte rechnen kurzfristig mit einem Anstieg der Arbeitsbelastung bei USCIS, weisen aber darauf hin, dass zusätzliche Überstundenmittel im neu verabschiedeten DHS-Haushalt Verzögerungen abmildern sollten. Die Entscheidung unterstreicht zudem die gerichtliche Skepsis gegenüber umfassenden Aussetzungen von Einwanderungsleistungen durch die Exekutive – ein Signal, dass künftige politische Änderungen bei Geschäftsvisa vor Bundesgerichten genauer geprüft werden könnten.
Quelle: Washington Post
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