
Ein Bundesbezirksrichter in Rhode Island ermahnte die Trump-Administration am Freitag, dem 12. Juni, weil sie die Bearbeitung von Anträgen auf Arbeitserlaubnisse und anderen Einwanderungsleistungen für Staatsangehörige aus 39 sogenannten „Reiseverbots“-Ländern nicht wieder aufgenommen hatte. Richter John J. McConnell erinnerte die Regierungsanwälte daran, dass er die entsprechende Richtlinie bereits am 5. Juni aufgehoben hatte, und erklärte, es gebe „keine Entschuldigung“ dafür, dass die US-Einwanderungsbehörde USCIS die Aussetzung fortsetze. Die Äußerungen des Richters erfolgten während einer Statuskonferenz im Fall Al-Mansour gegen Mullin. Die inzwischen aufgehobene Richtlinie hatte hunderten ausländischen Fachkräften und deren Angehörigen – darunter viele Beschäftigte in US-Technologie-, Gesundheits- und Hochschulunternehmen – die Verlängerung von Beschäftigungserlaubnissen (EAD) oder die Ausstellung von Reisedokumenten verwehrt. Arbeitgeber berichteten dem Gericht, dass der Stopp bereits zu Entlassungen und Projektverzögerungen geführt habe. Indem Richter McConnell betonte, dass seine Anordnung landesweit gilt, ebnete er den Weg für die sofortige Wiederaufnahme der Bearbeitung und Wiedereinstellung der betroffenen Arbeitnehmer. Aus Sicht der Unternehmensmigration beseitigt das Urteil eine große Unsicherheitsquelle, gerade jetzt, wo Unternehmen ihre H-1B-Anträge für das Geschäftsjahr 2027 abschließen und globale Sommerentsendungen planen. Personal- und Mobility-Teams sollten die Bearbeitungszeiten der USCIS genau beobachten: Experten rechnen in den kommenden Tagen mit einem Anstieg an neu eingereichten EAD- und Advance-Parole-Anträgen, was zu längeren Rückständen führen könnte. Arbeitgeber, deren ausländische Mitarbeiter ihre Arbeitserlaubnis verloren haben, sollten in Absprache mit Rechtsberatern die I-9-Neuverifizierungen vornehmen, sobald die neuen Karten eintreffen. Die Entscheidung unterstreicht zudem ein zentrales Thema für 2026: Bundesgerichte prüfen zunehmend politische Änderungen, die die Regierung ohne das vorgeschriebene Anhörungsverfahren eingeführt hat. Ähnliche Klagen nach dem Administrative Procedure Act laufen derzeit gegen den Entwurf zur Mindestlohnbestimmung (NPRM) und die Obergrenze für die OPT-STEM-Verlängerung. Unternehmen sollten mit anhaltenden rechtlichen Turbulenzen rechnen und flexible Zeitpläne für Entsendungen in ihre Personalplanung einbauen. Praktisch sollten globale Mobility-Manager: 1) Mitarbeiter aus den 39 betroffenen Ländern mit noch offenen Anträgen identifizieren; 2) bei Aufforderungen zur Nachreichung von Unterlagen schnell reagieren; und 3) mit Gehaltsanpassungen rechnen, sobald die EAD-Gültigkeit wiederhergestellt ist. Rechtsberater empfehlen, wo möglich Premium-Bearbeitung und elektronische Einreichung zu nutzen, um Verzögerungen beim Neustart zu minimieren.
Quelle: Bloomberg Law