
Arbeitgeber können erneut neue H-1B-Anträge ohne die sechsstellige Zusatzgebühr einreichen, nachdem das US-Bezirksgericht für Massachusetts am 8. Juni Präsident Trumps „Ergänzungszahlung“ von 100.000 US-Dollar aufgehoben und eine landesweite Aussetzung verfügt hat. Eine am 12. Juni veröffentlichte aktualisierte Analyse bestätigt, dass die USCIS die Gebühr nicht erheben darf, solange ein höheres Gericht keinen Aufschub erlässt. Richter Leo T. Sorokin entschied, dass die Ergänzungszahlung – eingeführt durch die Präsidentenproklamation 10973 im September 2025 – als Steuer außerhalb der Befugnisse des Präsidenten fungierte und ohne ordnungsgemäßes Anhörungsverfahren erlassen wurde. Dieses Urteil steht im Gegensatz zu einer Entscheidung aus dem Dezember 2025 des Bezirksgerichts von Washington D.C., das die Gebühr bestätigte, was zu einer Rechtsauffassungsdifferenz zwischen den Gerichtsbezirken führt, die voraussichtlich vor die First und D.C. Circuit Courts gelangen wird.
Die unmittelbare Folge sind erhebliche Einsparungen für Arbeitgeber, die Anträge für das Geschäftsjahr 2027 mit Obergrenzenpflicht planen. Technologie-, Gesundheits- und Bildungseinrichtungen hatten gewarnt, dass die Zusatzgebühr die Rekrutierung, insbesondere von Berufseinsteigern im MINT-Bereich, stark beeinträchtigen würde. Ohne die Gebühr könnte die Nachfrage für die FY 2027-Lotterie – die bereits einer neuen, nach Löhnen gewichteten Auswahlregel unterliegt – die Rekordzahl von 560.000 Anmeldungen aus dem Vorjahr übersteigen. Teams für globale Mobilität sollten ihre Budgetmodelle aktualisieren und Personalvermittler darüber informieren, dass die üblichen Lohn-, Antrags- und Betrugsbekämpfungsgebühren unverändert bleiben. Antragsteller, die zwischen September 2025 und dem 8. Juni die 100.000 US-Dollar gezahlt haben, könnten Anspruch auf Rückerstattung haben, doch das Heimatschutzministerium (DHS) hat hierzu noch keine Richtlinien veröffentlicht. Arbeitgeber sollten Zahlungsnachweise sorgfältig aufbewahren und den Federal Register auf Anweisungen zur Rückerstattung beobachten.
Das Urteil signalisiert zudem eine gerichtliche Skepsis gegenüber gebührenbasierten Abschreckungsmaßnahmen in der Einwanderungspolitik. Beobachter erwarten, dass Kläger auch andere Erhöhungen von Nutzergebühren – darunter die bevorstehende Antragsgebühr für das Formular I-129 – anfechten werden, sofern die Behörden keine gesetzliche Grundlage und Einhaltung der Verfahrensvorschriften nachweisen können.
Die unmittelbare Folge sind erhebliche Einsparungen für Arbeitgeber, die Anträge für das Geschäftsjahr 2027 mit Obergrenzenpflicht planen. Technologie-, Gesundheits- und Bildungseinrichtungen hatten gewarnt, dass die Zusatzgebühr die Rekrutierung, insbesondere von Berufseinsteigern im MINT-Bereich, stark beeinträchtigen würde. Ohne die Gebühr könnte die Nachfrage für die FY 2027-Lotterie – die bereits einer neuen, nach Löhnen gewichteten Auswahlregel unterliegt – die Rekordzahl von 560.000 Anmeldungen aus dem Vorjahr übersteigen. Teams für globale Mobilität sollten ihre Budgetmodelle aktualisieren und Personalvermittler darüber informieren, dass die üblichen Lohn-, Antrags- und Betrugsbekämpfungsgebühren unverändert bleiben. Antragsteller, die zwischen September 2025 und dem 8. Juni die 100.000 US-Dollar gezahlt haben, könnten Anspruch auf Rückerstattung haben, doch das Heimatschutzministerium (DHS) hat hierzu noch keine Richtlinien veröffentlicht. Arbeitgeber sollten Zahlungsnachweise sorgfältig aufbewahren und den Federal Register auf Anweisungen zur Rückerstattung beobachten.
Das Urteil signalisiert zudem eine gerichtliche Skepsis gegenüber gebührenbasierten Abschreckungsmaßnahmen in der Einwanderungspolitik. Beobachter erwarten, dass Kläger auch andere Erhöhungen von Nutzergebühren – darunter die bevorstehende Antragsgebühr für das Formular I-129 – anfechten werden, sofern die Behörden keine gesetzliche Grundlage und Einhaltung der Verfahrensvorschriften nachweisen können.
Quelle: The Visa Wire