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Tschechisches Innenministerium kündigt kurzfristige Schließungen der Einwanderungsämter in Ostrava und Prag-Hládkov an

Juni 17, 2026
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Tschechisches Innenministerium kündigt kurzfristige Schließungen der Einwanderungsämter in Ostrava und Prag-Hládkov an
Das tschechische Innenministerium hat ausländische Staatsangehörige und deren Arbeitgeber darüber informiert, dass zwei wichtige Einwanderungsdienststellen am Ende dieser Woche geschlossen sein werden. Laut einem Update, das am 15. Juni auf dem offiziellen Informationsportal für Ausländer des Ministeriums veröffentlicht wurde, bleibt das Büro in Ostrava am Freitag, den 19. Juni 2026, aus „technischen Gründen“ den ganzen Tag geschlossen, während die Niederlassung Prag–Hládkov vom 19. bis 22. Juni 2026 nicht erreichbar ist.

Die Schließungen fallen in die Hauptreisezeit im Sommer und die Rotationsphase für entsandte Mitarbeiter und erfolgen nur wenige Tage nach Inkrafttreten des neuen EU-Pakts für Migration und Asyl am 12. Juni. Unternehmen, die dringend langfristige Visaverlängerungen, Blue-Card-Anträge oder Adressänderungen einreichen müssen, riskieren, gesetzliche Fristen zu verpassen, wenn sie während der Schließungszeit persönlich vorsprechen. Das Ministerium versichert, dass Betroffene mit bereits vereinbarten Terminen proaktiv kontaktiert werden, um alternative Termine anzubieten.

Tschechisches Innenministerium kündigt kurzfristige Schließungen der Einwanderungsämter in Ostrava und Prag-Hládkov an


Dennoch empfehlen Einwanderungsberater den Personalabteilungen, den Status aller geplanten Termine zu überprüfen und, wenn möglich, auf postalische oder elektronische Einreichungen umzusteigen. Nach tschechischem Recht können die meisten Verlängerungen von Langzeitvisa und Änderungen der Aufenthaltserlaubnis per Post eingereicht werden, sofern die korrekten Formulare, Originaldokumente und Verwaltungsgebühren beigefügt sind.

Für zeitkritische Angelegenheiten – wie etwa die erstmalige Beantragung von Mitarbeiterkarten, die innerhalb von 90 Tagen nach Einreise erfolgen muss – sollten Mobility-Manager in Unternehmen erwägen, Antragsteller an die Büros in Brünn, Olmütz oder andere regionale Niederlassungen zu verweisen, die geöffnet bleiben. Arbeitgeber werden zudem daran erinnert, dass jede Änderung des Arbeitsplatzes oder der Berufsbezeichnung eines entsandten Mitarbeiters innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden muss; andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 100.000 CZK.

Langfristig verdeutlicht dieser Vorfall die Anfälligkeit der tschechischen Einwanderungsinfrastruktur, da die Antragszahlen wieder das Niveau vor der Pandemie erreichen. Das Ministerium arbeitet weiterhin an der Einführung einer lang angekündigten Online-Terminbuchungs- und E-Einreichungsplattform, deren vollständige Umsetzung jedoch erst Anfang 2027 erwartet wird. Bis dahin werden Kapazitätsengpässe in den Büros und plötzliche technische Ausfälle weiterhin eine Herausforderung für globale Mobility-Teams darstellen.
Quelle: Information Portal for Foreigners – Ministry of the Interior

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