
Der Newsletter von Fragomen vom 19. Juni 2026 für den Nahen Osten und Nordafrika bestätigt, dass die Behörden der VAE die Aussetzung aller neuen Visa für Staatsangehörige der Demokratischen Republik Kongo (DRK), Uganda und Südsudan weiterhin aufrechterhalten. Diese Maßnahme wurde erstmals am 6. Juni aufgrund von Ebola-Ausbruchsbedenken eingeführt. Betroffen sind Besuchs-, Arbeits-, Aufenthalts- und Investorenvisa. Zudem ist die Einreise für Reisende, die über Drittstaaten einreisen, eingeschränkt, sofern sie sich nicht mindestens 21 Tage außerhalb der betroffenen Länder aufgehalten haben.
Während Passagier-Transitflüge weiterhin stattfinden, können Arbeitgeber keine neuen Arbeitserlaubnisse für Staatsangehörige der drei Länder ausstellen. Bestehende Arbeitnehmer dürfen mit ihren aktuellen Visa in den VAE bleiben, doch geplante Heimaturlaubsrotationen könnten durch Wiedereinreisebeschränkungen erschwert werden, falls der Ausbruch anhält. Unternehmen mit großen ostafrikanischen Belegschaften – insbesondere in den Bereichen Bau, Hauswirtschaft und Ölindustrie – sollten Notfallpläne für die Personalplanung entwickeln und, wo möglich, auf Homeoffice-Lösungen zurückgreifen.
Das Gesundheitsministerium und die Bundesbehörde für Identität, Staatsbürgerschaft, Zoll und Hafensicherheit überprüfen das Einreiseverbot alle zwei Wochen. Branchenkreise vermuten, dass eine Wiederaufnahme der regulären Visaerteilung von WHO-Daten abhängt, die 21 aufeinanderfolgende Tage ohne neue Ebola-Fälle in jedem der betroffenen Länder bestätigen.
In der Zwischenzeit haben Fluggesellschaften Kulanzregelungen eingeführt, die kostenlose Umbuchungen oder Rückerstattungen für betroffene Passagiere ermöglichen. Sponsoren werden dringend gebeten, genaue Aufzeichnungen über Ausreisestempel zu führen, um die Einhaltung der 21-Tage-Regel bei der erneuten Einreiseantragstellung nach Aufhebung der Aussetzung nachweisen zu können.
Während Passagier-Transitflüge weiterhin stattfinden, können Arbeitgeber keine neuen Arbeitserlaubnisse für Staatsangehörige der drei Länder ausstellen. Bestehende Arbeitnehmer dürfen mit ihren aktuellen Visa in den VAE bleiben, doch geplante Heimaturlaubsrotationen könnten durch Wiedereinreisebeschränkungen erschwert werden, falls der Ausbruch anhält. Unternehmen mit großen ostafrikanischen Belegschaften – insbesondere in den Bereichen Bau, Hauswirtschaft und Ölindustrie – sollten Notfallpläne für die Personalplanung entwickeln und, wo möglich, auf Homeoffice-Lösungen zurückgreifen.
Das Gesundheitsministerium und die Bundesbehörde für Identität, Staatsbürgerschaft, Zoll und Hafensicherheit überprüfen das Einreiseverbot alle zwei Wochen. Branchenkreise vermuten, dass eine Wiederaufnahme der regulären Visaerteilung von WHO-Daten abhängt, die 21 aufeinanderfolgende Tage ohne neue Ebola-Fälle in jedem der betroffenen Länder bestätigen.
In der Zwischenzeit haben Fluggesellschaften Kulanzregelungen eingeführt, die kostenlose Umbuchungen oder Rückerstattungen für betroffene Passagiere ermöglichen. Sponsoren werden dringend gebeten, genaue Aufzeichnungen über Ausreisestempel zu führen, um die Einhaltung der 21-Tage-Regel bei der erneuten Einreiseantragstellung nach Aufhebung der Aussetzung nachweisen zu können.