
Das irische Justizministerium hat bestätigt, dass zwischen dem 1. Januar und dem 15. April 2026 insgesamt 1,66 Millionen Euro für die Abschiebung von Personen ausgegeben wurden, die kein rechtliches Aufenthaltsrecht im Land hatten. Laut Zahlen, die im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes veröffentlicht und am 21. Juni vom Westmeath Independent berichtet wurden, entfielen die Kosten sowohl auf zwangsweise Abschiebungen mit kommerziellen Fluggesellschaften (941.289 Euro) als auch auf vier spezielle Charterflüge (719.642 Euro). Charterflüge werden beauftragt, wenn eine größere Anzahl von Personen derselben Nationalität von Abschiebebescheiden betroffen ist. Der jüngste Charterflug, der am 18. Juni Dublin verließ, beförderte 42 südafrikanische Staatsangehörige – neun Männer, 18 Frauen und 15 Kinder – und kostete den Staat 735.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Passagiere wurden von Beamten des Garda National Immigration Bureau, medizinischem Personal, Dolmetschern sowie einem unabhängigen Menschenrechtsbeobachter begleitet, gemäß den EU-Richtlinien für bewährte Verfahren. Justizminister Jim O’Callaghan erklärte gegenüber Journalisten, dass in diesem Jahr bereits 2.108 Abschiebebescheide unterzeichnet wurden, im Vergleich zu 4.700 im gesamten Jahr 2025 – ein Anstieg von 96 Prozent im Jahresvergleich. Er betonte, dass „ein glaubwürdiges, regelbasiertes Einwanderungssystem auf der Durchsetzung endgültiger Entscheidungen beruht“, versicherte jedoch, dass Irland weiterhin freiwillige Rückkehrprogramme unterstützt; 2025 entschieden sich 1.616 Personen für eine unterstützte freiwillige Rückkehr, gegenüber 934 im Jahr 2024. Akteure im Bereich Umsiedlung und Unternehmensmobilität sollten die verstärkte operative Fokussierung auf Abschiebungen beachten. Arbeitgeber, die Arbeitserlaubnisse sponsern, müssen mit einer strengeren Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften rechnen, während Personen mit abgelehnten Anträgen es schwerer haben werden, ihren Aufenthalt durch kurzfristige Rechtsmittel zu verlängern. Reiseverantwortliche sollten zudem mögliche Verzögerungen einplanen, wenn Mitarbeiter bei groß angelegten Abschiebemaßnahmen an Häfen und Flughäfen zusätzlichen Kontrollen unterzogen werden. Menschenrechtsorganisationen fordern mehr Transparenz bei Risikoabschätzungen vor Abschiebungen sowie eine Ausweitung der Beratungsangebote für freiwillige Rückkehr. Das Ministerium prüft derzeit die operativen Protokolle im Vorfeld der neuen EU-Rückführungsverordnung, die im Juli 2026 in Kraft tritt und strengere Fristen für Rechtsmittel sowie klarere Befugnisse für Mitgliedstaaten zur gemeinsamen Nutzung von Charterkapazitäten einführen wird.
Quelle: Westmeath Independent