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Belgien erhöht ab 1. Juli 2026 die Gebühr für Langzeitvisa (Typ D) auf 250 €

Juni 28, 2026
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Belgien erhöht ab 1. Juli 2026 die Gebühr für Langzeitvisa (Typ D) auf 250 €
Das belgische Außenministerium hat am 27. Juni 2026 stillschweigend seine konsularischen Richtlinien aktualisiert und eine deutliche Erhöhung der Verwaltungsgebühr für Langzeitvisa (Typ D) bestätigt. Ab dem 1. Juli 2026 steigt die Grundgebühr für jeden Antrag, der bei belgischen Botschaften und Konsulaten weltweit eingereicht wird, von 200 € auf 250 €. Die Mitteilung, die auf der Website der algerischen Botschaft veröffentlicht wurde, aber weltweit gilt, weist Antragsteller mit Terminen nach dem 30. Juni darauf hin, dass der höhere Betrag bei der Einreichung fällig wird.

Das Langzeitvisum ist der Schlüssel zum Aufenthalt in Belgien für Nicht-EWR-Bürger, die Arbeitsaufträge, innerbetriebliche Versetzungen, Studienprogramme oder Familienzusammenführungen von mehr als 90 Tagen wahrnehmen. Obwohl die Gebühr nur einen Bruchteil der Gesamtkosten für eine Verlagerung ausmacht, ist der Anstieg um 25 % für Arbeitgeber mit mehreren Entsandten, Studierende mit begrenztem Budget und Familien, die mehrere Angehörige anmelden, spürbar.

Die Erhöhung kommt zusätzlich zur Schengen-Kurzzeitgebühr (Typ C) von 90 €, die Belgien Anfang des Jahres an den EU-weiten Tarif angepasst hat. Die Visumsbearbeitung wird in den meisten Ländern an TLScontact ausgelagert, das Ministerium betont jedoch, dass die Gebühr eine Bundesabgabe ist, die im Auftrag des Einwanderungsamts (DVZ/OE) erhoben wird. Die Zahlung muss nun elektronisch erfolgen; mehrere Stellen akzeptieren bereits kein Bargeld mehr, um die Digitalisierung der konsularischen Dienste voranzutreiben und Betrug zu reduzieren.

Belgien erhöht ab 1. Juli 2026 die Gebühr für Langzeitvisa (Typ D) auf 250 €


Antragsteller, die unter die EU-Freizügigkeitsregelungen fallen (z. B. Familienangehörige von nicht-belgischen EU-Bürgern), sind weiterhin von der Gebühr befreit. Für globale Mobilitätsmanager ist das Timing entscheidend: Anträge, die vor dem 1. Juli eingereicht werden, werden noch mit 200 € berechnet, auch wenn das Visum später ausgestellt wird. Eine Beschleunigung der laufenden Verfahren könnte somit pro Person 50 € einsparen.

Unternehmen, die im September Absolventen oder Grenzgänger einstellen wollen, sollten ihre Kostenplanung entsprechend anpassen und die Kandidaten über den neuen Zahlungsprozess informieren. Die regionalen Behörden Belgiens, die Arbeitserlaubnisse im Rahmen der Ein-Permit-Regelung ausstellen, sind von der Erhöhung nicht betroffen, doch die höhere Bundesgebühr gilt weiterhin ab dem Visumsverfahren.

Die Langzeitgebühren in Belgien liegen damit weiterhin ungefähr auf dem Niveau der Niederlande (285 € für die meisten MVV-Kategorien), sind aber nun deutlich höher als in Frankreich (99 € für das Langzeitvisum plus 200 € Aufenthaltssteuer bei Ankunft). Diese Entwicklung unterstreicht den EU-weiten Trend, die administrativen Kosten der Einwanderungskontrolle verstärkt auf die Antragsteller zu verlagern.
Quelle: Belgian Ministry of Foreign Affairs (Embassy of Belgium in Algiers)

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