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Belgien verschärft Kontrollen bei Aufenthaltsgenehmigungen für EU-Arbeitssuchende

Juni 26, 2026
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Belgien verschärft Kontrollen bei Aufenthaltsgenehmigungen für EU-Arbeitssuchende
Der Ministerrat Belgiens hat einen Gesetzesentwurf gebilligt, der die Art und Weise, wie EU-Bürger, die nach Belgien kommen, um Arbeit zu suchen, ihr Aufenthaltsrecht erhalten und behalten, grundlegend verändern wird. Nach dem aktuellen System muss ein EU-Bürger, der sich in einer belgischen Gemeinde anmeldet, ENTWEDER einen Nachweis über die Arbeitssuche (z. B. aktuelle Bewerbungen) ODER eine Registrierung bei einer regionalen Arbeitsagentur wie Actiris, VDAB oder Forem vorlegen. Der neue Gesetzentwurf, vorangetrieben von Asyl- und Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt, verlangt AB DEM ERSTEN TAG BEIDE Nachweise. Sechs Monate später erfolgt eine zweite, verpflichtende Überprüfung, bei der der Arbeitssuchende durch konkrete Schritte wie Weiterbildungen, anerkannte Qualifikationen oder bereits vereinbarte Vorstellungsgespräche eine „realistische Aussicht“ auf eine Beschäftigung nachweisen muss. Wird dies nicht erfüllt, droht der Entzug der Aufenthaltskarte. Auch die Regeln zur Familienzusammenführung werden überarbeitet: Künftig werden Anträge nur noch bearbeitet, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen; unvollständige Anträge gelten als unzulässig, was die Verwaltungsbelastung der Gemeinden verringert und die Bearbeitung für vollständige Anträge beschleunigt. Die Regierung argumentiert, dass dieser doppelte Prüfmechanismus sogenannten „Leistungstourismus“ eindämmen und Ressourcen für echte Arbeitssuchende sowie Unternehmen mit Fachkräftemangel freisetzen wird. Die Vorschläge stehen im Einklang mit dem EU-Migrations- und Asylpakt, der am 12. Juni 2026 in Kraft getreten ist und die Mitgliedstaaten dazu ermutigt, Fälle mit geringer Erfolgsaussicht schneller zu bearbeiten und die Arbeitsmarktkonditionalität zu stärken. Van Bossuyt kündigte zudem einen Pilotversuch für einen „Fast-Track“-Asylkanal an, der Fälle mit geringem Schutzbedarf innerhalb von drei Monaten abschließen soll, basierend auf einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Fedasil-Aufnahmeeinrichtungen und dem Immigrationsamt. Für Arbeitgeber könnte die strengere Nachweispflicht die Einstellungsprozesse für innergemeinschaftliche Arbeitnehmer ohne belgischen Arbeitsvertrag verlängern. Mobilitätsteams sollten ihre Umzugs-Checklisten überprüfen und potenzielle neue Mitarbeiter darauf hinweisen, dass der Zugang zu Sozialleistungen erst mit dem Erwerb eines dauerhaften Aufenthaltsrechts möglich ist. Die Kommunalverwaltungen benötigen vor Inkrafttreten der Maßnahmen, das voraussichtlich noch in diesem Sommer nach parlamentarischer Prüfung erfolgt, aktualisierte Arbeitsabläufe und Schulungen für das Personal. Insgesamt signalisiert das Paket eine breitere Verschiebung hin zu einer bedingten Freizügigkeit: Belgien bleibt offen für Talente, aber nur für jene, die aktive Bemühungen nachweisen können, in den Arbeitsmarkt einzutreten.
Quelle: The Brussels Times

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