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Innenministerium legt für 2026 Rückführungskosten auf 3.820 Euro fest

Juni 28, 2026
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Innenministerium legt für 2026 Rückführungskosten auf 3.820 Euro fest
Ein Erlass des Innenministeriums vom 18. Mai 2026 – veröffentlicht im Amtsblatt am 27. Juni 2026 – legt die durchschnittlichen Kosten für die Rückführung eines irregulären Migranten aus Italien im Haushaltsjahr 2026 auf 3.820 Euro fest. Diese Zahl ist von zentraler Bedeutung: Gerichte können Ausländern diesen Betrag als Sicherheitsleistung bei Einsprüchen gegen Abschiebungen auferlegen, und sie bildet die Obergrenze für Gebühren, die Fluggesellschaften bei Nichteinhaltung der Passagierkontrollen zahlen müssen.

Das jährliche Update hat weitreichendere Folgen, als sein technokratischer Ton vermuten lässt. Gemäß der neuen EU-Rückführungsverordnung, die am 12. Juni 2026 in Kraft tritt, müssen Mitgliedstaaten die tatsächlichen Rückführungskosten an Brüssel melden und können diese von Arbeitgebern zurückfordern, die illegale Aufenthalte ermöglichen. Der italienische Referenzwert wird somit zur Grundlage für Lohnprüfungen und Compliance-Kontrollen bei Unternehmensinspektionen im Bereich Migration.

Innenministerium legt für 2026 Rückführungskosten auf 3.820 Euro fest


Für globale Mobilitätsteams bedeutet der Erlass finanzielle Risiken in zwei Fällen: (1) Wenn die Arbeitserlaubnis eines entsandten Mitarbeiters abläuft und das Unternehmen als fahrlässig eingestuft wird, können Prüfer eine Rückerstattung bis zur Höhe des Referenzwerts verlangen; (2) Fluggesellschaften und Betreiber von Privatjets, die Führungskräfte nach Italien bringen, müssen ihre Dokumentenprüfungen verschärfen, um nicht für Rückflüge und Begleitkosten aufkommen zu müssen.

Rechtsberater empfehlen, die Standardarbeitsanweisungen zu aktualisieren und das Bodenpersonal vor der Sommersaison entsprechend zu schulen. Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Pauschalmethode, da die tatsächlichen Rückführungskosten je nach Zielort stark variieren und eine Festpreisregelung billigere, weniger humane Rückführungswege begünstigen könnte. Das Innenministerium entgegnet, dass die Summe von 3.820 Euro auf einem gewichteten Durchschnitt von 6.172 Rückführungen im Jahr 2025 basiert und der Eurostat-Methodik entspricht. Eine Überprüfung zur Anpassung an die Schwankungen der Treibstoffpreise ist für November 2026 geplant.

Multinationale Unternehmen in Italien sollten Risikogruppen – etwa Saisonarbeiter mit auslaufenden Genehmigungen – identifizieren und Rückstellungen für mögliche Kosten bilden. Versicherer arbeiten bereits an Zusatzvereinbarungen, um unerwartete Rückführungskosten abzudecken, wobei mit steigenden Prämien zu rechnen ist. Der Erlass tritt sofort in Kraft.
Quelle: Gazzetta Ufficiale – Serie Generale n.147

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