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Österreichischer Oberster Gerichtshof verbietet 14 Ryanair-Zusatzgebühren und ebnet Weg für Rückerstattungen an Passagiere

Juli 1, 2026
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Österreichischer Oberster Gerichtshof verbietet 14 Ryanair-Zusatzgebühren und ebnet Weg für Rückerstattungen an Passagiere
Der Oberste Gerichtshof (OGH) Österreichs hat ein wegweisendes Urteil gegen Ryanair gefällt und 14 Klauseln in den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft für rechtswidrig erklärt. Die Klage wurde vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums eingebracht. Die Richter kritisierten eine Reihe von Zusatzgebühren – von Flughafen-Check-in- und Babygebühren bis hin zu verpflichtenden Familienplatzreservierungen und Namensänderungsstrafen – und befanden, dass diese intransparent sind und Verbraucher unangemessen benachteiligen.

Obwohl das Urteil formell Mitte September in Kraft tritt, sind die Auswirkungen sofort spürbar. Jeder Ryanair-Kunde, der bei Abflug, Ankunft oder Buchung in Österreich eine der verbotenen Zusatzgebühren bezahlt hat, kann nun eine Rückerstattung beantragen. Der VKI hat ein Musterformular veröffentlicht, um den Prozess zu erleichtern, und erwartet in den kommenden Wochen Tausende von Anträgen.

Für Firmenreisemanagement und Mobilitätsverantwortliche beseitigt das Urteil eine bisherige Budgetunsicherheit: Unternehmen können die Nebenkosten bei Österreich-bezogenen Reiserouten künftig deutlich besser kalkulieren. Zudem erhöht das Urteil die Compliance-Anforderungen für alle Airlines auf dem österreichischen Markt und signalisiert, dass versteckte oder unzureichend offengelegte Zusatzgebühren vor Gericht kaum Bestand haben werden.

Ryanair mit Sitz in Irland hat noch nicht bekannt gegeben, ob es beim Verfassungsgerichtshof Berufung einlegen wird, bestätigt jedoch, dass die österreichische Gebührenstruktur derzeit überprüft wird. Branchenexperten gehen davon aus, dass ähnliche Klagen in anderen EU-Ländern folgen könnten, was den Trend zu All-inclusive-Preisen im Low-Cost-Segment weiter beschleunigen dürfte.
Quelle: CHIP

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