
Italien hat das Dekret-Gesetz 108/2026 (Amtsblatt vom 26. Juni) veröffentlicht, das eine feste Frist für die Abschaffung des alten Papierpersonalausweises als Reisedokument festlegt. Ab dem 3. August 2026 wird dieses Dokument nicht mehr für die Einreise in EU-Länder oder in Nicht-EU-Staaten akzeptiert, die es bisher anerkannt haben. Damit wird der Übergang beschleunigt, der 2016 mit der Einführung des biometrischen elektronischen Personalausweises (Carta d’Identità Elettronica, CIE) begann.
Laut Artikel 11 bleiben Papierausweise für die Inlandsidentifikation und für vor dem 3. August abgeschlossene Verträge gültig, jedoch nur bis zu ihrem regulären Ablaufdatum. Wichtig für die Mobilität: Bürgermeister sind bis zum 31. Dezember 2027 befugt, ein sechsmonatiges, nicht verlängerbares Provisorium – den sogenannten „Mini-CIE“ – auszustellen, für Bürger, die dringend reisen müssen und noch auf einen Termin für die elektronische Karte warten. Die Innen- und Finanzministerien haben 30 Tage Zeit, um das Sicherheitsmuster und die Betrugsbekämpfungsvorgaben für dieses Übergangsdokument zu veröffentlichen.
Für Arbeitgeber beseitigt das Dekret die bisherige Unsicherheit bezüglich zulässiger Reisedokumente für entsandte und beorderte Mitarbeiter. Personalabteilungen sollten die Akten prüfen, um sicherzustellen, dass Expatriates und Vielreisende ihre CIE-Termine rechtzeitig vor Anfang August buchen; viele Gemeinden berichten von Wartezeiten von 45 bis 60 Tagen im Sommer. Fluggesellschaften und Bahnunternehmen passen ihre Beförderungsbedingungen an: Trenitalia weist darauf hin, dass ab dem 3. August Papierausweise zwar für Inlandsreisen weiterhin ausreichen, jedoch nicht mehr für grenzüberschreitende Hochgeschwindigkeitszüge nach Frankreich, Schweiz oder Österreich.
Der Nationale Verband der italienischen Gemeinden (ANCI) fordert von der Regierung zusätzliche Mittel, um den prognostizierten „Nachfragespitzen von drei Millionen neuen CIEs“ allein im Juli gerecht zu werden. Auch die Konsularabteilungen im Ausland müssen sich anpassen. Italienische Staatsbürger im Ausland, die noch einen Papierausweis besitzen, müssen ihren CIE beim Konsulat beantragen oder auf einen gültigen Reisepass zurückgreifen. Reiseberater empfehlen Doppelstaatlern, die auf Inlandsflügen in Italien unterwegs sind, bis zur Stabilisierung der Umstellung zumindest eine Kopie eines gültigen Reisepasses mitzuführen.
Laut Artikel 11 bleiben Papierausweise für die Inlandsidentifikation und für vor dem 3. August abgeschlossene Verträge gültig, jedoch nur bis zu ihrem regulären Ablaufdatum. Wichtig für die Mobilität: Bürgermeister sind bis zum 31. Dezember 2027 befugt, ein sechsmonatiges, nicht verlängerbares Provisorium – den sogenannten „Mini-CIE“ – auszustellen, für Bürger, die dringend reisen müssen und noch auf einen Termin für die elektronische Karte warten. Die Innen- und Finanzministerien haben 30 Tage Zeit, um das Sicherheitsmuster und die Betrugsbekämpfungsvorgaben für dieses Übergangsdokument zu veröffentlichen.
Für Arbeitgeber beseitigt das Dekret die bisherige Unsicherheit bezüglich zulässiger Reisedokumente für entsandte und beorderte Mitarbeiter. Personalabteilungen sollten die Akten prüfen, um sicherzustellen, dass Expatriates und Vielreisende ihre CIE-Termine rechtzeitig vor Anfang August buchen; viele Gemeinden berichten von Wartezeiten von 45 bis 60 Tagen im Sommer. Fluggesellschaften und Bahnunternehmen passen ihre Beförderungsbedingungen an: Trenitalia weist darauf hin, dass ab dem 3. August Papierausweise zwar für Inlandsreisen weiterhin ausreichen, jedoch nicht mehr für grenzüberschreitende Hochgeschwindigkeitszüge nach Frankreich, Schweiz oder Österreich.
Der Nationale Verband der italienischen Gemeinden (ANCI) fordert von der Regierung zusätzliche Mittel, um den prognostizierten „Nachfragespitzen von drei Millionen neuen CIEs“ allein im Juli gerecht zu werden. Auch die Konsularabteilungen im Ausland müssen sich anpassen. Italienische Staatsbürger im Ausland, die noch einen Papierausweis besitzen, müssen ihren CIE beim Konsulat beantragen oder auf einen gültigen Reisepass zurückgreifen. Reiseberater empfehlen Doppelstaatlern, die auf Inlandsflügen in Italien unterwegs sind, bis zur Stabilisierung der Umstellung zumindest eine Kopie eines gültigen Reisepasses mitzuführen.
Quelle: ANCI Puglia
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