
Das Amtsblatt des Staates (BOE) hat eine Klarstellung veröffentlicht, die erläutert, wie die von Antragstellern der außerordentlichen Regularisierung geforderten polizeilichen Berichte bewertet werden. Das Vorliegen von Vorstrafen führt nicht automatisch zur Ablehnung der Genehmigung; das tatsächliche Risiko für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit wird von Fall zu Fall geprüft. Die Maßnahme soll Ängste von NGOs und Anwaltskammern zerstreuen, die vor einer möglichen massenhaften Ausschluss von Personen mit geringfügigen Verstößen gewarnt hatten. Das Innenministerium betont, dass die Bewertung „verhältnismäßig und rechtsstaatlich“ erfolgt und den Antragstellern eine zusätzliche Frist eingeräumt wird, falls das Herkunftsland bei der Ausstellung des Führungszeugnisses Verzögerungen hat. Für die Mobilitätsabteilungen und Arbeitgeber, die planen, regulierte Arbeitskräfte einzustellen, verringert die Klarstellung das Risiko, dass fortgeschrittene Bewerbungen durch geringfügige oder administrative Delikte blockiert werden. Zudem wird die Ausstellung von einjährigen Arbeitserlaubnissen beschleunigt, die nach Ablauf den Übergang in das allgemeine Regime ermöglichen. Die Veröffentlichung fällt mit dem Ende der Antragsfrist zusammen und stärkt die Regierungsdarstellung eines „legalen, sicheren und geordneten“ Prozesses als Antwort auf die Kritik der Opposition.
Quelle: Infobae