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Regierungsanwälte wehren sich gegen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, Amnestie für Migranten an EU-Richter zu verweisen

Juli 5, 2026
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Regierungsanwälte wehren sich gegen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, Amnestie für Migranten an EU-Richter zu verweisen
Das spanische Dekret zur Migranten-Regularisierung 2026 – unter dem 1,17 Millionen undokumentierte Bewohner einen Antrag auf legalen Status gestellt haben – steht vor einem komplexen Rechtsstreit, nachdem mehrere Regionalregierungen den Obersten Gerichtshof gebeten haben, dessen Vereinbarkeit mit dem EU-Migrations- und Asylpakt 2024 zu prüfen. Am Samstag legte die Generalstaatsanwaltschaft eine 56-seitige Stellungnahme vor, in der sie den Obersten Gerichtshof auffordert, keine Vorabentscheidung beim Gerichtshof der EU (EuGH) einzuholen. In der Stellungnahme wird argumentiert, dass die Mitgliedstaaten weiterhin die Souveränität besitzen, außergewöhnliche Regularisierungen zu gewähren, und dass das Stichtagsdatum des spanischen Dekrets vom 1. Januar 2026 jegliche in Brüssel befürchteten „Anziehungseffekte“ verhindert. Die Anfechtung konzentriert sich auf zwei zusätzliche Bestimmungen, die Aufenthaltsrechte aus humanitären Gründen für abgelehnte Asylbewerber erlauben und Abschiebungsanordnungen automatisch aussetzen. Kritiker – darunter die Regierungen von Aragón und der Region Madrid – sehen in den Klauseln einen Verstoß gegen EU-Grenzkontrollvorschriften und befürchten, dass sie neue irreguläre Einreisen fördern könnten. Sollte der Oberste Gerichtshof eine Vorlage an den EuGH vornehmen, könnte das Regularisierungsverfahren bis zu 18 Monate ausgesetzt werden, was für Hunderttausende Antragsteller, die bereits vorläufige Arbeitserlaubnisse erhalten haben, Unsicherheit schafft. Personalabteilungen, die neu regularisierte Arbeitskräfte beschäftigen, sollten daher Verträge sorgfältig dokumentieren und Notfallpläne für Visaverlängerungen vorbereiten, falls das Dekret aufgehoben oder geändert wird.
Quelle: El País Exprés

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