
Die auf Migrationsrecht spezialisierte Kanzlei Roam Migration Law hat über Mondaq eine Kundenwarnung veröffentlicht, die die doppelte Auswirkung höherer Einkommensgrenzen und gestiegener Visumantragsgebühren ab dem 1. Juli 2026 erläutert. Während die 3,8-prozentige Indexierung der Gehaltsuntergrenzen die lokalen Löhne schützt, liegt die Erhöhung der Visagebühren – etwa 25 Prozent bei Anträgen der Unterklassen 482, 186 und 494 – deutlich über der Inflation und kann pro Antragsteller mehr als 2.000 AUD zusätzlich kosten. Ein Antrag für das Skills-in-Demand-Programm (482) kostet nun 4.015 AUD, während ein Antrag im Rahmen des Employer Nomination Scheme (186) 6.140 AUD beträgt. Roam Migration Law empfiehlt multinationalen Unternehmen, ihre Mobilitätskosten insbesondere für große Projektteams, die im dritten Quartal des Geschäftsjahres 26-27 entsendet werden sollen, neu zu kalkulieren. Finanzabteilungen sollten gegebenenfalls die Treuhandkonten bei der Kanzlei auffüllen, um Verzögerungen bei der Antragstellung zu vermeiden, falls zum Zeitpunkt der Einreichung nicht ausreichend Mittel vorhanden sind. Die Warnung weist zudem darauf hin, dass die Gebühren für das Citizenship and Administrative Review Tribunal entsprechend der Indexierung gestiegen sind, sodass eine Überprüfung der meisten Visumsentscheidungen durch das AAT nun 3.727 AUD kostet. Arbeitgeber, die eine Ablehnung anfechten wollen, sollten die höheren Antragskosten in ihre Risikoabwägung einbeziehen. Abschließend erinnert Roam die Sponsoren daran, dass die Gehälter sowohl die neue Schwelle als auch den Annual Market Salary Rate-Test erfüllen müssen. Interne Gleichstellungsprüfungen – bei denen entsandte Mitarbeiter mit australischen Kollegen verglichen werden – sind jetzt unerlässlich für die Einhaltung der Vorschriften.
Quelle: Mondaq – Roam Migration Law