
Ein tragischer Leichtflugzeugunfall bei Gaming in Niederösterreich forderte am Sonntagnachmittag zwei Todesopfer und hinterließ zwei schwerverletzte Passagiere. Das Rettungs-Koordinationszentrum „Christophorus“ entsandte zwei Rettungshubschrauber, während die Polizei den Zellerrain-Kamm absperrte – eine beliebte Flugroute für Privatpiloten zwischen dem Wiener Becken und den steirischen Alpen. Nach österreichischen Luftfahrtvorschriften kann das Innenministerium rund um laufende Unfalluntersuchungen ein örtliches Flugverbot (Luftsperrgebiet) verhängen. Die zivile Luftfahrtbehörde Austro Control erließ daraufhin eine temporäre Flugbeschränkung (TRA LO-R330) mit einem Radius von drei Seemeilen, gültig bis 06:00 UTC am 13. Juli. Rundfluganbieter in Melk und Mariazell sagten ihre Nachmittagsflüge ab und verlegten Gletscher-Rundflüge weiter westlich. Obwohl es sich um die Allgemeine Luftfahrt und nicht um Linienflüge handelt, zeigt die kurzfristige TRA, wie selbst einzelne Unfälle den flexiblen Helitourismus in Österreich beeinflussen können, den viele Firmen für alpine Standortbesichtigungen nutzen. Versicherer erinnern zudem Drohnenpiloten daran, dass das Betreten eines ausgewiesenen Unfall-Luftsperrgebiets den Versicherungsschutz aufhebt. Arbeitgeber, die in Niederösterreich in den nächsten 24 Stunden Lufttransfers planen, sollten sicherstellen, dass ihre Charteranbieter aktualisierte Flugpläne eingereicht haben und für den Fall einer verlängerten Untersuchungsdauer alternative Bodentransporte organisieren.
Quelle: Heute.at