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Finnland schlägt vor, das umstrittene Grenzsicherheitsgesetz zur „Zurückweisung“ bis 2028 zu verlängern

Juli 14, 2026
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Finnland schlägt vor, das umstrittene Grenzsicherheitsgesetz zur „Zurückweisung“ bis 2028 zu verlängern
Das Innenministerium veröffentlichte am 13. Juli einen Gesetzentwurf, der das vorläufige Grenzsicherheitsgesetz Finnlands – weithin als „Pushback-Gesetz“ bekannt – um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2028 verlängern würde. Das Gesetz, das erstmals Mitte 2024 verabschiedet wurde, befugt Grenzschutzbeamte, die Einreise zu verweigern und Asylanträge auf bestimmte Grenzübergänge zu lenken, wenn die Gefahr einer sogenannten „instrumentalisierten Migration“ besteht. Helsinki argumentiert, dass Russland erneut versuchen könnte, Druck auf Finnland und die EU auszuüben, indem es Drittstaatsangehörige an die Grenze schleust, wie es Ende 2023 geschah, als Tausende undokumentierte Reisende an normalerweise ruhigen Kontrollpunkten auftauchten. Innenministerin Mari Rantanen erklärte, die Sicherheitsdienste schätzten das Risiko „für die absehbare Zukunft“ weiterhin als hoch ein; daher müssten die Sonderbefugnisse erhalten bleiben. Laut dem Entwurf müsste das Kabinett – nicht einzelne Beamte – eine formelle Entscheidung treffen, bevor die Beschränkungen aktiviert werden können, und die Maßnahmen wären zeitlich begrenzt sowie geografisch definiert. Der Vorschlag liegt nun bis zum 15. August zur öffentlichen Konsultation vor; die Regierung plant, ihn im frühen Herbst dem Parlament vorzulegen, damit das aktuelle Gesetz Ende 2026 nicht ausläuft. Fachleute im Bereich der Unternehmensmigration sollten beachten, dass der Entwurf Ausnahmen für seriöse Geschäftsreisende, EU-Bürger und Personen mit gültigen finnischen Aufenthaltstiteln vorsieht, Unternehmen jedoch erneut mit kurzfristigen Schließungen ausgewählter östlicher Grenzübergänge rechnen müssen. Multinationale Unternehmen mit Mitarbeitern oder Auftragnehmern, die über Russland reisen, wird empfohlen, alternative Routen per Luft- oder Seeweg bereitzuhalten. Logistikunternehmen sollten sich ebenfalls auf Stichprobenkontrollen und Dokumentenprüfungen einstellen, falls das Gesetz reaktiviert wird. Auf EU-Ebene ist mit Reaktionen zu rechnen: Mehrere Abgeordnete kritisierten das ursprüngliche Gesetz, da es das Recht auf Asylsuche untergrabe. Die Kommission hat bisher jedoch von Vertragsverletzungsverfahren abgesehen und argumentiert, dass die Notfallmaßnahmen „verhältnismäßig“ geblieben seien. Angesichts des verschärften Sicherheitskontexts seit Finnlands NATO-Beitritt im vergangenen Jahr wird erwartet, dass Brüssel seine Reaktion zumindest während des Konsultationsprozesses zurückhaltend hält. Unternehmen sollten dennoch mögliche Gerichtsverfahren beobachten, die das Gesetz kurzfristig aussetzen könnten.
Quelle: Yle News

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