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Neue Richtlinien verschärfen Vorschriften für britische Einwanderungsberater im Rahmen des überarbeiteten IAA-Systems

Juli 15, 2026
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Neue Richtlinien verschärfen Vorschriften für britische Einwanderungsberater im Rahmen des überarbeiteten IAA-Systems
Das Innenministerium hat eine 64-seitige Leitlinie veröffentlicht, die erklärt, wie Einwanderungsberater und die Unternehmen, die sie beschäftigen, sich bei der neu gegründeten Immigration Advice Authority (IAA) registrieren müssen. Ab dem 1. Oktober 2026 muss jede Organisation – selbst Wohltätigkeitsvereine, die gelegentlich pro bono beraten – im IAA-Register eingetragen sein, wenn sie Beratung zu Visa, elektronischen Reisegenehmigungen (ETAs), Asyl, Staatsangehörigkeit oder Abschiebung anbietet. Das Dokument legt Kompetenzstandards, Schulungsanforderungen und eine dreistufige Akkreditierungsstruktur fest, die der Komplexität der bearbeiteten Fälle entspricht. Wichtige Neuerungen sind unter anderem eine verpflichtende jährliche Fortbildung (CPD) in allen Bereichen des Einwanderungsrechts, die der Berater abdeckt; ein „fit and proper person“-Test, der Personen mit kürzlichen Fehlverhalten ausschließt; sowie eine Meldepflicht für unregulierte Beratung. Unternehmen müssen alle zwei Jahre Compliance-Audits vorlegen und eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 250.000 Pfund nachweisen. Rechtsanwälte, die bereits von der Solicitors Regulation Authority reguliert werden, erhalten eine automatische „angenommene Registrierung“, müssen der IAA jedoch das Volumen ihrer Einwanderungsfälle melden. Für Unternehmen betrifft die größte Veränderung ausgelagerte Mobility-Dienstleister. Umzugsfirmen, die Anträge für Skilled Worker oder Global Business Mobility vorbereiten, müssen ihre Mitarbeiter weiterqualifizieren oder mit einer bei der IAA registrierten Kanzlei zusammenarbeiten. Andernfalls könnten Visaanträge ungültig werden und Arbeitgeber zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Die Leitlinie bestätigt zudem, dass informelle „Buddy-Unterstützung“ innerhalb multinationaler Unternehmen – etwa HR-Mitarbeiter, die Kollegen beim Ausfüllen von Online-Formularen helfen – ausgenommen ist, sofern der Berater die Person nicht gegenüber dem Innenministerium vertritt. Die IAA wird ihr Online-Portal für die vorläufige Registrierung am 15. August öffnen und Unternehmen sechs Wochen Zeit geben, eine Zwischenzulassung zu erhalten. Die Behörde wird ein öffentliches Register veröffentlichen, das es Migranten und Arbeitgebern ermöglicht, den Status von Beratern in Echtzeit zu überprüfen. Unregistrierte Beratung wird ab Januar 2027 eine Straftat sein, die mit unbegrenzten Geldstrafen und bis zu zwei Jahren Haft geahndet wird.
Quelle: Home Office (UK)

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