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Deutschland schafft Transitvisa für Inder an Flughäfen ab – mehr Reisemöglichkeiten nach Europa

Juli 17, 2026
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Deutschland schafft Transitvisa für Inder an Flughäfen ab – mehr Reisemöglichkeiten nach Europa
Obwohl bereits im Juni angekündigt, wurde Deutschlands Entscheidung, das Airport Transit Visum (ATV) für Inhaber indischer Reisepässe abzuschaffen, erst diese Woche im breiteren Unternehmensreisekreis bekannt, als Fluggesellschaften automatisierte Updates ihrer Buchungssysteme durchführten. Indische Reisende, die über Frankfurt, München, Düsseldorf, Berlin oder Hamburg umsteigen, benötigen kein 80-Euro-Kategorie-A-Visum mehr, sofern sie sich im Transitbereich aufhalten und bestätigte Anschlussflugtickets besitzen. Das Auswärtige Amt bestätigte diese Regelung in einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 3. Juni 2026, doch viele Buchungstools zeigten das ATV-Flag bis zum Update der Regeltabellen durch Lufthansa und Amadeus am 16. Juli weiterhin an. Reiseverantwortliche berichteten von einem sofortigen Rückgang der Anfragen zur Transitvisum-Ausnahme und schätzten eine durchschnittliche Zeitersparnis von 15 Minuten pro Buchung. Für indische Unternehmen hat dies eine spürbare praktische Wirkung: Deutschland ist nach dem Golfraum der zweitwichtigste Drehkreuz für den Verkehr in die USA. Die Abschaffung des Visums spart jedem Reisenden etwa 7.000 Rupien an Gebühren und Kurierkosten und beseitigt ein potenzielles Nadelöhr bei kurzfristigen Dienstreisen. Mobilitätsteams müssen jedoch daran erinnern, dass die Schengen-Einreisebestimmungen unverändert bleiben; wer den Transitbereich verlässt, um außerhalb des Flughafens zu übernachten, benötigt weiterhin ein reguläres Schengen-Visum. Die Ausnahme gilt zudem nicht für Bahn- oder Straßen-Transit. Branchenanalysten sehen diesen Schritt als Teil von Berlins Imagekampagne vor den nächsten intergouvernementalen Konsultationen in Neu-Delhi. Für Unternehmen bedeutet dies weniger Reibungsverluste und könnte die Routenwahl von Nahost-Drehkreuzen wieder stärker nach Europa lenken.
Quelle: Federal Foreign Office (Germany)

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