
Beim 26. Deutsch-Französischen Ministerrat am 17. Juli 2026 in Paris setzten die Regierungen Frankreichs und Deutschlands die Migrationssteuerung und Grenzsicherung ganz oben auf ihre gemeinsame Agenda. In der nach dem Treffen veröffentlichten Erklärung erklärten die beiden EU-Schwergewichte, sie würden „eine enge Koordinierung unserer Binnengrenzkontrollen sicherstellen und unsere gemeinsamen Instrumente stärken, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Kampf gegen irreguläre Migration zu verbessern, insbesondere durch den Erfahrungsaustausch mit dem Ziel, eine Einigung gemäß Artikel 23a des Schengener Grenzkodex zu erzielen.“ Diese Formulierung ist das stärkste bilaterale Signal seit Jahren, dass Paris und Berlin bei der Schengen-Governance künftig eng zusammenarbeiten wollen.
Frankreich hält seit dem 1. Mai 2026 vorübergehende Kontrollen an seinen Land- und Kanalgrenzen aufrecht, mit Verweis auf Terrorgefahren und Migrantenschmuggelnetzwerke. Auch Deutschland kontrolliert seine Grenzen zu Polen, Tschechien und Österreich. Mit dem Versprechen, sowohl die operativen Kriterien für die Wiedereinführung von Kontrollen als auch die mit Frontex und Europol geteilten Daten zu harmonisieren, wollen die beiden Nachbarn Kritik aus Brüssel und von Wirtschaftsverbänden entkräften, die unkoordinierte Kontrollen als Ursache für teure Verzögerungen im Straßenverkehr und bei Pendlern anführen.
Für Unternehmen mit mobilen Belegschaften – insbesondere in den Industriegebieten Oberrhein und Saar-Lor-Lux – bietet das Versprechen die Aussicht auf planbarere Grenzabfertigungszeiten. Beamte deuteten an, dass bereits im September Pilotprojekte für digitale Vorabkontrollspuren für häufige Geschäftsreisende getestet werden könnten. Die gemeinsame Erklärung verweist zudem auf den EU-Aktionsplan für die Kanalroute und lässt durchblicken, dass Erkenntnisse aus der deutsch-französischen Koordination in die breiteren Schengen-Reformgespräche im Herbst einfließen könnten.
Hintergrund: Seit der Migrationskrise 2015 erneuern Paris und Berlin regelmäßig die Binnengrenzkontrollen nach Artikel 25 des Schengener Grenzkodex, doch Verfahren und Umfang unterscheiden sich. Wirtschaftsverbände auf beiden Seiten beklagen doppelte Kontrollen und undurchsichtige Kriterien. Der neue Fahrplan verpflichtet die Innenministerien, gemeinsame Risikobewertungsbögen zu erstellen, Treffer auf Beobachtungslisten nahezu in Echtzeit auszutauschen und die Verhältnismäßigkeit der Kontrollen alle zwei Monate zu überprüfen.
Praktischer Hinweis: Unternehmen, die Personal oder Waren über die deutsch-französische Grenze bewegen, sollten die bevorstehenden Pilotprojekte aufmerksam verfolgen und berechtigte Mitarbeitende registrieren, sobald das digitale Vorabkontrollportal öffnet. Mobilitätsmanager sollten ihre reisenden Mitarbeitenden darauf vorbereiten, dass Identitätskontrollen mindestens bis zum 31. Oktober 2026 bestehen bleiben, die harmonisierten Verfahren jedoch schrittweise die Wartezeiten verkürzen werden.
Frankreich hält seit dem 1. Mai 2026 vorübergehende Kontrollen an seinen Land- und Kanalgrenzen aufrecht, mit Verweis auf Terrorgefahren und Migrantenschmuggelnetzwerke. Auch Deutschland kontrolliert seine Grenzen zu Polen, Tschechien und Österreich. Mit dem Versprechen, sowohl die operativen Kriterien für die Wiedereinführung von Kontrollen als auch die mit Frontex und Europol geteilten Daten zu harmonisieren, wollen die beiden Nachbarn Kritik aus Brüssel und von Wirtschaftsverbänden entkräften, die unkoordinierte Kontrollen als Ursache für teure Verzögerungen im Straßenverkehr und bei Pendlern anführen.
Für Unternehmen mit mobilen Belegschaften – insbesondere in den Industriegebieten Oberrhein und Saar-Lor-Lux – bietet das Versprechen die Aussicht auf planbarere Grenzabfertigungszeiten. Beamte deuteten an, dass bereits im September Pilotprojekte für digitale Vorabkontrollspuren für häufige Geschäftsreisende getestet werden könnten. Die gemeinsame Erklärung verweist zudem auf den EU-Aktionsplan für die Kanalroute und lässt durchblicken, dass Erkenntnisse aus der deutsch-französischen Koordination in die breiteren Schengen-Reformgespräche im Herbst einfließen könnten.
Hintergrund: Seit der Migrationskrise 2015 erneuern Paris und Berlin regelmäßig die Binnengrenzkontrollen nach Artikel 25 des Schengener Grenzkodex, doch Verfahren und Umfang unterscheiden sich. Wirtschaftsverbände auf beiden Seiten beklagen doppelte Kontrollen und undurchsichtige Kriterien. Der neue Fahrplan verpflichtet die Innenministerien, gemeinsame Risikobewertungsbögen zu erstellen, Treffer auf Beobachtungslisten nahezu in Echtzeit auszutauschen und die Verhältnismäßigkeit der Kontrollen alle zwei Monate zu überprüfen.
Praktischer Hinweis: Unternehmen, die Personal oder Waren über die deutsch-französische Grenze bewegen, sollten die bevorstehenden Pilotprojekte aufmerksam verfolgen und berechtigte Mitarbeitende registrieren, sobald das digitale Vorabkontrollportal öffnet. Mobilitätsmanager sollten ihre reisenden Mitarbeitenden darauf vorbereiten, dass Identitätskontrollen mindestens bis zum 31. Oktober 2026 bestehen bleiben, die harmonisierten Verfahren jedoch schrittweise die Wartezeiten verkürzen werden.