
Das Dekret 2026-635 vom 17. Juli 2026, veröffentlicht im Journal Officiel am 18. Juli, ändert die Verfahrensregeln sowohl für Asylanträge an den Außengrenzen Frankreichs als auch für Berufungen vor dem Nationalen Asylgerichtshof (CNDA). Die Reform ist Teil des Regierungsplans, die Bearbeitungszeiten auf maximal sechs Monate zu verkürzen.
Wesentliche Neuerungen bei Asylanträgen an den Grenzen sind die verpflichtende digitale Einreichung der Anträge über ein sicheres Portal der OFPRA sowie eine verkürzte Frist von 48 Stunden für den Präfekten, über die Zulässigkeit des Antrags zu entscheiden. Bei als offensichtlich unbegründet abgelehnten Anträgen können Abschiebebefehle nun bereits nach 72 Stunden vollstreckt werden – zuvor waren es fünf Tage. Ein automatischer aufschiebender Rechtsbehelf beim CNDA bleibt jedoch bestehen.
Auf Berufungsebene führt das Dekret Fernanhörungen für Antragsteller in Wartezonen ein, ermöglicht Einzelrichterverfahren bei weniger komplexen Fällen und schafft ein neues Schnellverfahren mit dem Ziel, Entscheidungen innerhalb von 15 Tagen zu treffen. Das CNDA kann zudem verlangen, dass Berufungsführer Reiseunterlagen vorab elektronisch einreichen, um Verzögerungen in letzter Minute zu vermeiden.
Für Arbeitgeber bedeutet die schnellere Klärung des Aufenthaltsstatus eine erleichterte Integration von Flüchtlingen, bringt aber auch schnellere negative Entscheidungen mit sich. Personalabteilungen, die humanitäre Einstellungen begleiten, sollten daher sicherstellen, dass die Anträge von Anfang an gut belegt sind.
Fluggesellschaften, die französische Flughäfen anfliegen, müssen die verkürzten Fristen für die Rückführung unzulässiger Passagiere beachten.
Rechtsanwälte erwarten verfassungsrechtliche Anfechtungen, da die verkürzten Fristen den Zugang zu Rechtsbeistand erschweren könnten. Das Innenministerium betont jedoch, dass die Reformen mit der EU-Richtlinie 2013/32 über gemeinsame Asylverfahren im Einklang stehen.
Praktischer Hinweis: Mobility-Experten, die Mitarbeitende bei Schutzgesuchen unterstützen, sollten die neuen digitalen Formulare prüfen und sich auf Fernanhörungen vor dem CNDA einstellen. Fluggesellschaften sollten ihre Betriebsanweisungen an das 72-Stunden-Fenster für Abschiebungen anpassen.
Wesentliche Neuerungen bei Asylanträgen an den Grenzen sind die verpflichtende digitale Einreichung der Anträge über ein sicheres Portal der OFPRA sowie eine verkürzte Frist von 48 Stunden für den Präfekten, über die Zulässigkeit des Antrags zu entscheiden. Bei als offensichtlich unbegründet abgelehnten Anträgen können Abschiebebefehle nun bereits nach 72 Stunden vollstreckt werden – zuvor waren es fünf Tage. Ein automatischer aufschiebender Rechtsbehelf beim CNDA bleibt jedoch bestehen.
Auf Berufungsebene führt das Dekret Fernanhörungen für Antragsteller in Wartezonen ein, ermöglicht Einzelrichterverfahren bei weniger komplexen Fällen und schafft ein neues Schnellverfahren mit dem Ziel, Entscheidungen innerhalb von 15 Tagen zu treffen. Das CNDA kann zudem verlangen, dass Berufungsführer Reiseunterlagen vorab elektronisch einreichen, um Verzögerungen in letzter Minute zu vermeiden.
Für Arbeitgeber bedeutet die schnellere Klärung des Aufenthaltsstatus eine erleichterte Integration von Flüchtlingen, bringt aber auch schnellere negative Entscheidungen mit sich. Personalabteilungen, die humanitäre Einstellungen begleiten, sollten daher sicherstellen, dass die Anträge von Anfang an gut belegt sind.
Fluggesellschaften, die französische Flughäfen anfliegen, müssen die verkürzten Fristen für die Rückführung unzulässiger Passagiere beachten.
Rechtsanwälte erwarten verfassungsrechtliche Anfechtungen, da die verkürzten Fristen den Zugang zu Rechtsbeistand erschweren könnten. Das Innenministerium betont jedoch, dass die Reformen mit der EU-Richtlinie 2013/32 über gemeinsame Asylverfahren im Einklang stehen.
Praktischer Hinweis: Mobility-Experten, die Mitarbeitende bei Schutzgesuchen unterstützen, sollten die neuen digitalen Formulare prüfen und sich auf Fernanhörungen vor dem CNDA einstellen. Fluggesellschaften sollten ihre Betriebsanweisungen an das 72-Stunden-Fenster für Abschiebungen anpassen.