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Frankreich verschärft Asylverfahren mit neuem Dekret vom 18. Juli 2026

Juli 19, 2026
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Frankreich verschärft Asylverfahren mit neuem Dekret vom 18. Juli 2026
Die französische Regierung hat am 18. Juli 2026 im Amtsblatt das Dekret Nr. 2026-635 veröffentlicht, das das Verfahren bei Asylklagen sowohl an den Außengrenzen Frankreichs als auch vor dem Nationalen Asylgerichtshof (CNDA) grundlegend reformiert. Der Text verkürzt mehrere Verfahrensfristen, verlangt von Berufungsklägern frühere und ausführlichere schriftliche Stellungnahmen und ermöglicht dem CNDA eine breitere Nutzung von Videokonferenzen für Anhörungen. Laut Innenministerium soll damit ein Rückstau von über 53.000 Fällen Mitte 2026 abgebaut und sichergestellt werden, dass offensichtlich unbegründete Berufungen innerhalb von sechs Wochen entschieden werden.

Für Fälle, die an Grenzübergängen – darunter der Flughafen Charles-de-Gaulle und die Kanalküste – eingereicht werden, präzisiert das Dekret die Befugnisse der Grenzpolizei, die Einreise nach einem beschleunigten Interview zu verweigern, wenn der Antragsteller keine begründete Furcht vor Verfolgung nachweisen kann. Die Frist für die Anfechtung solcher Ablehnungen wird von bisher 72 auf 48 Stunden verkürzt. Rechtshilfe bleibt bestehen, doch Anträge von Anwälten auf Vertagung werden künftig nur noch in „außergewöhnlichen Fällen“ gewährt – ein Schritt, der bei Menschenrechtsorganisationen voraussichtlich auf Kritik stoßen wird.

Frankreich verschärft Asylverfahren mit neuem Dekret vom 18. Juli 2026


Im französischen Inland erhält das CNDA die Befugnis, ähnliche Berufungen aus demselben Herkunftsland zusammenzufassen, einheitliche Entscheidungen zu treffen und diese als Präzedenzfälle zu veröffentlichen. Der Conseil d’État, der den Entwurf geprüft hat, sieht darin eine „größere Rechtssicherheit“ für Antragsteller und Arbeitgeber, die auf zeitnahe Entscheidungen zu Arbeitserlaubnissen angewiesen sind. Unternehmen, insbesondere aus Landwirtschaft und Baugewerbe, hatten beklagt, dass verzögerte Asylverfahren die Planung von Saisonarbeitskräften erschweren, da abgelehnte Antragsteller ihre Arbeitserlaubnis verlieren.

Für Mobility-Manager in Unternehmen hat das Dekret zwei praktische Auswirkungen: Erstens erleichtert die schnellere Entscheidungsfindung die Prognose, ob ein unter dem Asylbewerber-Arbeitserlaubnissystem eingestellter Mitarbeiter nach sechs Monaten noch beschäftigt werden kann. Zweitens erhöht die strengere Grenzkontrolle das Risiko, dass Mitarbeiter aus Krisengebieten – etwa Auftragnehmer oder Journalisten – bei unvollständigen Unterlagen die Einreise verweigert wird. Arbeitgeber werden daher dringend empfohlen, ihre Unterstützungsprozesse zu überprüfen und humanitäre Visumanträge frühzeitig einzureichen.

Das Dekret tritt am 1. August 2026 in Kraft und lässt den Beteiligten weniger als zwei Wochen, um interne Abläufe und juristische Handbücher anzupassen. Das Innenministerium plant, „in den kommenden Tagen“ eine Umsetzungskreis zu veröffentlichen, hat aber bereits Informationswebinare für Umsiedlungsfirmen und NGOs am 25. und 29. Juli angesetzt.
Quelle: Journal officiel de la République française

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