
Das Auswärtige Amt hat am 20. Juli seine Reise- und Sicherheitshinweise für die Schweiz aktualisiert. Die allgemeine Risikobewertung bleibt niedrig, doch es gibt neue Hinweise für Besucher während der Hochsaison. Zwar wurden keine neuen Beschränkungen eingeführt, doch warnen die Behörden vor verstärkter Taschendiebstahlgefahr in öffentlichen Verkehrsmitteln, erhöhter Waldbrandgefahr aufgrund der Trockenheit in mehreren Kantonen sowie anhaltenden Protesten im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel im benachbarten Évian im letzten Monat.
Deutsche Staatsangehörige stellen mit rund 2,5 Millionen Übernachtungen jährlich die größte ausländische Besuchergruppe in der Schweiz. Die Hinweise erinnern Reisende daran, dass es in Grenznähe zu Genf weiterhin zu temporären Umleitungen des grenzüberschreitenden Verkehrs kommen kann und Stichprobenkontrollen an der französisch-schweizerischen Grenze möglich sind. Autofahrer sollten Pässe mitführen und auf Verzögerungen auf Nebenstraßen vorbereitet sein.
Zudem wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Schweiz noch in diesem Jahr dem EU-Ein- und Ausreisesystem (EES) beitreten wird. Das bedeutet, dass deutsche Staatsangehörige ohne EU-Nationalität bei der ersten Einreise biometrische Daten erfassen lassen müssen. Geschäftsreisende sollten daher ab Inbetriebnahme des Systems – derzeit für das vierte Quartal 2026 geplant – mehr Zeit an Flughäfen einplanen.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre deutschen Mitarbeiter, die in die Schweiz entsandt werden, über Taschendiebstahl-Hotspots informieren, für ausreichenden Krankenversicherungsschutz sorgen und lokale kantonale Feuerverbote im Blick behalten sollten, da diese Firmenveranstaltungen beeinträchtigen können. Firmen, die grenzüberschreitende Mitarbeitershuttles in der Nähe von Genf organisieren, müssen möglicherweise die Routen anpassen, bis die gesamte G7-Sicherheitsinfrastruktur abgebaut ist.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die App „Sicher Reisen“ zu nutzen, um Push-Benachrichtigungen zu erhalten, und rät Reisenden, digitale Kopien ihrer Ausweisdokumente mitzuführen – eine Vorsichtsmaßnahme, die im Falle eines Diebstahls die Ersatzbeschaffung erleichtert.
Deutsche Staatsangehörige stellen mit rund 2,5 Millionen Übernachtungen jährlich die größte ausländische Besuchergruppe in der Schweiz. Die Hinweise erinnern Reisende daran, dass es in Grenznähe zu Genf weiterhin zu temporären Umleitungen des grenzüberschreitenden Verkehrs kommen kann und Stichprobenkontrollen an der französisch-schweizerischen Grenze möglich sind. Autofahrer sollten Pässe mitführen und auf Verzögerungen auf Nebenstraßen vorbereitet sein.
Zudem wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Schweiz noch in diesem Jahr dem EU-Ein- und Ausreisesystem (EES) beitreten wird. Das bedeutet, dass deutsche Staatsangehörige ohne EU-Nationalität bei der ersten Einreise biometrische Daten erfassen lassen müssen. Geschäftsreisende sollten daher ab Inbetriebnahme des Systems – derzeit für das vierte Quartal 2026 geplant – mehr Zeit an Flughäfen einplanen.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre deutschen Mitarbeiter, die in die Schweiz entsandt werden, über Taschendiebstahl-Hotspots informieren, für ausreichenden Krankenversicherungsschutz sorgen und lokale kantonale Feuerverbote im Blick behalten sollten, da diese Firmenveranstaltungen beeinträchtigen können. Firmen, die grenzüberschreitende Mitarbeitershuttles in der Nähe von Genf organisieren, müssen möglicherweise die Routen anpassen, bis die gesamte G7-Sicherheitsinfrastruktur abgebaut ist.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die App „Sicher Reisen“ zu nutzen, um Push-Benachrichtigungen zu erhalten, und rät Reisenden, digitale Kopien ihrer Ausweisdokumente mitzuführen – eine Vorsichtsmaßnahme, die im Falle eines Diebstahls die Ersatzbeschaffung erleichtert.
Quelle: Auswärtiges Amt