
Die traditionelle „Ferienwelle“ ist angekommen. Laut dem österreichischen Automobilclub ÖAMTC erreichte der Verkehr auf den Autobahnen Innkreis (A8) und Pyhrn (A9) – wichtigen Routen für Urlauber nach Kroatien, Italien und Slowenien – am Nachmittag des 22. Juli seinen Höhepunkt. An der Grenzkontrollstelle Suben Richtung Deutschland sowie an der Mautstelle des Bosruck-Tunnels kam es zu Staus von bis zu 15 Kilometern. Die Situation wird durch mehrere Großveranstaltungen verschärft: Der Ungarische Formel-1-Grand-Prix, das Bregenzer Festspiel und die Ennstal-Classic-Rallye finden alle am selben Wochenende statt. Für international mobile Mitarbeiter, die Dienstwagen oder Mietfahrzeuge nutzen, bedeutet das längere Fahrzeiten von Tür zu Tür und Verzögerungen bei Flügen ab München oder Wien. Zollbeamte führen zudem Stichprobenkontrollen bezüglich Urlaubsgeld und Duty-Free-Grenzen durch, was pro Fahrzeug weitere fünf bis zehn Minuten Verzögerung verursacht. Der ÖAMTC empfiehlt, entweder sehr früh morgens oder erst nach 20 Uhr zu reisen, Echtzeit-Apps zu nutzen und flexible Tickets für Anschlussflüge oder Züge zu buchen. Unternehmen mit grenzüberschreitenden Serviceteams sollten mindestens zwei Stunden zusätzliche Fahrzeit auf Strecken Richtung Slowenien und Norditalien einplanen. Die Staus fallen mit der schrittweisen Wiedereinführung der Schengen-Grenzkontrollen in Österreich zusammen (siehe nächste Meldung), wodurch alle Fahrzeuge durch eine reduzierte Anzahl von Fahrspuren für mögliche Ausweiskontrollen geleitet werden. Logistikunternehmen berichten von durchschnittlichen Lkw-Verzögerungen von 45 Minuten – zwar noch handhabbar, aber ausreichend, um Just-in-Time-Lieferketten für verderbliche Waren zu stören. Personal- und Reisemanagement raten daher, Reisepässe statt Personalausweise mitzuführen, Unterkunftsnachweise bereitzuhalten und sicherzustellen, dass alle Drittstaatsangehörigen ihre Schengen-Aufenthaltsberechnungen aktuell haben, falls es zu einer Kontrolle vor Ort kommt. Diese Hinweise gelten auch für Touristen, die nach Österreich zurückkehren, insbesondere für Nicht-EU-Familienangehörige, die einen Wohnsitznachweis oder eine Visumsbefreiung vorlegen müssen.
Quelle: ORF Oberösterreich
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