
Das Bundesministerium für Inneres hat seine offizielle Liste der „Visumpflichtigen Länder“ aktualisiert und bestätigt, dass ein bilaterales Abkommen (BGBl III Nr. 60/2026) zur visafreien Einreise für Inhaber österreichischer und kasachischer Diplomatenpässe ratifiziert wurde und diese Woche in Kraft tritt. Obwohl die Befreiung nur eine enge Reisendengruppe betrifft, stärkt sie die politischen Beziehungen und könnte den Weg für weitergehende Erleichterungen bei Geschäfts- und Dienstpässen ebnen. Kasachstan ist Österreichs wichtigster Handelspartner in Zentralasien, mit einem bilateralen Warenumsatz von über 800 Millionen Euro im vergangenen Jahr, vor allem in den Bereichen Maschinenbau, Pharma und grüne Energietechnologien. Bisher benötigten selbst hochrangige Beamte ein Schengen-C-Visum, um an Konferenzen teilzunehmen oder Energieverträge in Wien zu verhandeln. Die neuen Regelungen erlauben nun Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ohne zusätzlichen Papierkram und bringen Österreich damit in Einklang mit den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten, die bereits auf Visa für kasachische Diplomaten verzichten. Die praktische Auswirkung für multinationale Unternehmen ist zwar indirekt, aber spürbar: Hochrangige kasachische Delegationen können nun kurzfristig österreichische Hauptsitze oder Produktionsstätten besuchen, was Geschäftsabschlüsse erleichtert. Umgekehrt genießen österreichische Handelsmissionen in Astana dieselbe Freiheit, was die Vorlaufzeiten für kasachische Visa verkürzt. Die Einwanderungsbehörden sollten jedoch beachten, dass die Erleichterung auf biometrische Diplomatenpässe beschränkt ist; normale und Dienstpässe unterliegen weiterhin den üblichen Schengen- oder kasachischen Verfahren. Beobachter sehen das Abkommen vor dem Hintergrund, dass Wien sich als Tor für zentralasiatische Investitionen in den EU-Binnenmarkt positioniert und Kasachstan EU-Technologiepartner für seine Dekarbonisierungsagenda sucht.