
Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle flämischen Arbeitgeber, die eine*n Nicht-EU-Bürger*in über die Single (Combined) Permit einstellen möchten, eine neue regionale Bearbeitungsgebühr von 180 € pro Antrag zahlen. Arbeitsministerin Zuhal Demir kündigte diese Maßnahme am 30. Juni 2026 an und betonte, dass „wer das Migrationssystem nutzt, auch zu dessen Finanzierung beitragen muss.“
Die Single Permit ermöglicht Drittstaatsangehörigen, in Belgien auf Basis einer kombinierten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu leben und zu arbeiten. Bisher zahlten Arbeitgeber nur die bundesstaatliche Gebühr von 152 €, die vom Immigrationsamt erhoben wird. Die zusätzliche flämische Gebühr erhöht die Vorlaufkosten somit auf 332 € pro Arbeitnehmer – noch ohne Umzugskosten, Rechtsberatung oder Übersetzungen.
Demir argumentiert, dass die höheren Kosten Unternehmen davon abhalten sollen, automatisch auf ausländische Rekrutierung zurückzugreifen, während die Region noch über 200.000 registrierte Arbeitssuchende zählt. Zudem verknüpft sie die Gebühr mit jüngsten Betrugsfällen in Antwerpen, bei denen Beschäftigte mit Single Permits unterbezahlt und ausgebeutet wurden. Die Einnahmen sollen für strengere Kontrollen und die Beschleunigung von Anträgen für hochqualifizierte Fachkräfte verwendet werden, die die Region anziehen möchte.
Der Wirtschaftsverband Voka warnt, dass die Entscheidung weitere „Hürden“ in einem Arbeitsmarkt schafft, der bereits unter langen Bearbeitungszeiten von bis zu 15 Wochen leidet. Multinationale Unternehmen mit belgischen Standorten befürchten, dass die Zusatzgebühr Nachbarländer wie die Niederlande und Deutschland, die keine vergleichbaren regionalen Gebühren erheben, für regionale Einsätze attraktiver macht.
Globale Mobilitätsteams sollten daher ihre Budgetprognosen für belgische Zuzüge im Jahr 2027 überprüfen, Kostenkalkulationen in Vergütungspaketen anpassen und die zuständigen Personalverantwortlichen über mögliche längere Bearbeitungszeiten informieren, falls die Antragszahlen zurückgehen.
Die Single Permit ermöglicht Drittstaatsangehörigen, in Belgien auf Basis einer kombinierten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu leben und zu arbeiten. Bisher zahlten Arbeitgeber nur die bundesstaatliche Gebühr von 152 €, die vom Immigrationsamt erhoben wird. Die zusätzliche flämische Gebühr erhöht die Vorlaufkosten somit auf 332 € pro Arbeitnehmer – noch ohne Umzugskosten, Rechtsberatung oder Übersetzungen.
Demir argumentiert, dass die höheren Kosten Unternehmen davon abhalten sollen, automatisch auf ausländische Rekrutierung zurückzugreifen, während die Region noch über 200.000 registrierte Arbeitssuchende zählt. Zudem verknüpft sie die Gebühr mit jüngsten Betrugsfällen in Antwerpen, bei denen Beschäftigte mit Single Permits unterbezahlt und ausgebeutet wurden. Die Einnahmen sollen für strengere Kontrollen und die Beschleunigung von Anträgen für hochqualifizierte Fachkräfte verwendet werden, die die Region anziehen möchte.
Der Wirtschaftsverband Voka warnt, dass die Entscheidung weitere „Hürden“ in einem Arbeitsmarkt schafft, der bereits unter langen Bearbeitungszeiten von bis zu 15 Wochen leidet. Multinationale Unternehmen mit belgischen Standorten befürchten, dass die Zusatzgebühr Nachbarländer wie die Niederlande und Deutschland, die keine vergleichbaren regionalen Gebühren erheben, für regionale Einsätze attraktiver macht.
Globale Mobilitätsteams sollten daher ihre Budgetprognosen für belgische Zuzüge im Jahr 2027 überprüfen, Kostenkalkulationen in Vergütungspaketen anpassen und die zuständigen Personalverantwortlichen über mögliche längere Bearbeitungszeiten informieren, falls die Antragszahlen zurückgehen.
Quelle: The Brussels Times / Belga
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