
Eine interne Mitteilung an die Universität von Maryland, Baltimore County (UMBC) vom 22. Juli beschreibt umfassende Änderungen durch die endgültige DHS-Regel „Festlegung einer festen Aufenthaltsdauer“ für Studierende und Austauschbesucher. Ab dem 15. September wird das bisher offene „Dauer des Status“-Modell abgeschafft und für die meisten F-1- und J-1-Einreisenden ein verbindliches vierjähriges „Aufenthaltsende“-Datum eingeführt. Verlängerungen erfordern künftig eine formelle Antragstellung bei der USCIS. Aktuelle Studierende in den USA behalten ihren Status bis zum Ende ihres Programms oder spätestens bis zum 15. September 2030. Wer jedoch nach dem 15. September ausreist und wieder einreist, erhält eine feste Ausreisefrist. Universitäten müssen Studierende nun darauf hinweisen, dass sie bei Studienverzögerungen, Forschungsaufschüben oder längeren Promotionszeiten das kostenpflichtige Formular I-539 für eine Verlängerung einreichen müssen. Für die betriebliche Mobilität erschwert die Regel langfristige Praktika und Co-op-Programme, die auf STEM OPT als Übergang zum H-1B-Visum setzen. Studierende, die ihren Abschluss nicht vor Ablauf der vier Jahre schaffen, könnten ihre OPT-Berechtigung verlieren, was den Talentpool für Technologie- und Ingenieurunternehmen verkleinert. Bildungseinrichtungen intensivieren die Schulung von Beratern, überarbeiten akademische Planungsinstrumente und warnen Lehrkräfte, dass Kursdurchfaller auch Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus haben können. Rechtsstreitigkeiten zeichnen sich ab; Hochschulverbände argumentieren, die Regel überschreite die Befugnisse des DHS und werde die USCIS mit jährlich 80.000 zusätzlichen Verlängerungsanträgen überfluten. Bis Gerichte entscheiden, sollten Unternehmen die Einstellungszeiträume für F-1-Absolventen nach 2030 überprüfen und eine frühere H-1B-Unterstützung in Betracht ziehen.
Quelle: UMBC Campus Advisory
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