
In einer Frühmorgen-Mitteilung, die von Reuters verbreitet wurde, hat der Schweizer Bundesrat die US-Ergebnisse, wonach bestimmte Schweizer Textil- und Elektronikimporte mit Zwangsarbeit belastet sein sollen, „kategorisch zurückgewiesen“. Die Gegendarstellung erfolgt zeitgleich mit dem automatischen Inkrafttreten zusätzlicher US-Zölle von 10–15 % gemäß Abschnitt 307 um 00:01 Uhr EDT am 24. Juli, die rund 640 Millionen CHF an jährlichen Exporten betreffen. Obwohl der Streit hauptsächlich handelsbezogen ist, betrifft er direkt globale Mobilitäts- und Umzugsunternehmen, die Firmenhaushaltsumzüge organisieren. Viele Sendungen – von Designermöbeln bis zu spezialisierten Industrieanlagen – werden über dieselben Zollfreilager-Transportunternehmen abgewickelt, die nun zollpflichtige Waren trennen, zusätzliche Dokumentenkontrollen durchführen und mögliche Lagerverzögerungen an US-Einfuhrhäfen in Kauf nehmen müssen. Mehrere Schweizer Spediteure teilten Reuters mit, dass sie konsolidierte Container vorübergehend zurückhalten, bis der US-Zoll (Customs and Border Protection) Verfahrensanweisungen herausgibt. Für Schweizer Unternehmen, die im August oder September Expatriates in die USA entsenden, könnte dies längere Lieferzeiten für persönliche Gegenstände und höhere Versicherungskosten bedeuten, falls Waren länger in US-Lagern verweilen. Rechtsexperten weisen zudem darauf hin, dass der Fokus auf Zwangsarbeit das Prüfungsrisiko für globale Einkaufsprogramme erhöht, die Markenartikel als Teil von Pauschalpaketen versenden – von Schweizer Werbeuhren bis hin zu Firmengeschenken. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) erklärte, Bern prüfe „alle Optionen“, einschließlich einer Anfrage für WTO-Konsultationen. Unabhängig vom endgültigen Handelsausgang wird Mobilitätsmanagern empfohlen, die Entsandten darauf vorzubereiten, dass unverpackte Fracht mit Zollkontrollrückständen rechnen muss, und zusätzliche Vorlaufzeiten in die Umzugspläne einzubauen.
Quelle: Reuters via Investing.com
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