
Der Kanton Tessin hat neue Richtlinien für ausländische Grenzgänger veröffentlicht, die täglich in die Schweiz pendeln. Ab sofort müssen alle, die eine neue Stelle antreten oder den Arbeitgeber wechseln, eine neue G-Bewilligung beantragen und sowohl die lokale Gemeinde, in der sie in der Schweiz übernachten, als auch das kantonale Migrationsamt mindestens zehn Tage vor dem ersten Arbeitstag informieren.
Gemäß den überarbeiteten Verfahren müssen sich Antragsteller zunächst bei einer Gendarmerie zur Identitätskontrolle vorstellen. Die Beamten beglaubigen die Passkopie, die dem Bewilligungsantrag beiliegt, bevor dieser an das kantonale Migrationsamt in Bellinzona weitergeleitet wird. Die Behörden betonen zudem, dass eine finanzielle Garantie von 10.000 CHF, ein Nachweis über eine stabile Unterkunft sowie ein Arbeitsvertrag zwingende Bestandteile jedes Antrags sind.
Im Tessin werden jährlich rund 80.000 G-Bewilligungen ausgestellt, die überwiegend an italienische Grenzgänger in den Bereichen Industrie, Gesundheitswesen und Gastgewerbe gehen. Die Behörden begründen die strengeren Kontrollen mit mehreren Fällen von Grenzgängern, die ohne gültige Bewilligung während Arbeitsmarktinspektionen in Lugano und Mendrisio im Frühjahr aufgefallen sind.
Arbeitgeber, die Mitarbeiter vor Erteilung der Bewilligung beschäftigen, riskieren Bußgelder von bis zu 40.000 CHF und im Ernstfall den vorübergehenden Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Für Personalabteilungen lautet die klare Botschaft: Zwischen Vertragsunterzeichnung und Arbeitsbeginn sollte ein Puffer von zwei Wochen eingeplant werden. Mobilitätsverantwortliche werden zudem angehalten, neue Mitarbeitende über die Pflicht zur Neuanmeldung bei Arbeitgeber-, Arbeitsort- oder Wohnortwechsel – auch innerhalb des Tessins – zu informieren. Ein Versäumnis kann den Krankenversicherungsschutz ungültig machen und zukünftige Bewilligungsverlängerungen verhindern.
Gemäß den überarbeiteten Verfahren müssen sich Antragsteller zunächst bei einer Gendarmerie zur Identitätskontrolle vorstellen. Die Beamten beglaubigen die Passkopie, die dem Bewilligungsantrag beiliegt, bevor dieser an das kantonale Migrationsamt in Bellinzona weitergeleitet wird. Die Behörden betonen zudem, dass eine finanzielle Garantie von 10.000 CHF, ein Nachweis über eine stabile Unterkunft sowie ein Arbeitsvertrag zwingende Bestandteile jedes Antrags sind.
Im Tessin werden jährlich rund 80.000 G-Bewilligungen ausgestellt, die überwiegend an italienische Grenzgänger in den Bereichen Industrie, Gesundheitswesen und Gastgewerbe gehen. Die Behörden begründen die strengeren Kontrollen mit mehreren Fällen von Grenzgängern, die ohne gültige Bewilligung während Arbeitsmarktinspektionen in Lugano und Mendrisio im Frühjahr aufgefallen sind.
Arbeitgeber, die Mitarbeiter vor Erteilung der Bewilligung beschäftigen, riskieren Bußgelder von bis zu 40.000 CHF und im Ernstfall den vorübergehenden Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Für Personalabteilungen lautet die klare Botschaft: Zwischen Vertragsunterzeichnung und Arbeitsbeginn sollte ein Puffer von zwei Wochen eingeplant werden. Mobilitätsverantwortliche werden zudem angehalten, neue Mitarbeitende über die Pflicht zur Neuanmeldung bei Arbeitgeber-, Arbeitsort- oder Wohnortwechsel – auch innerhalb des Tessins – zu informieren. Ein Versäumnis kann den Krankenversicherungsschutz ungültig machen und zukünftige Bewilligungsverlängerungen verhindern.
Quelle: FrontalieriTicino