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EU-Kleinpaketsteuer weckt Befürchtungen, dass die Schweiz zum chinesischen E-Commerce-Drehkreuz wird

Juli 23, 2026
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EU-Kleinpaketsteuer weckt Befürchtungen, dass die Schweiz zum chinesischen E-Commerce-Drehkreuz wird
Die neue EU-Abgabe von 3 € auf Niedrigwertpakete aus China ist erst seit knapp drei Wochen in Kraft, doch Logistikexperten warnen bereits vor einem unerwarteten Nebeneffekt: Sendungen werden vermehrt über die Schweiz umgeleitet. Eine Untersuchung von Swissinfo vom 22. Juli 2026 zeigt, wie die Diskrepanz zwischen den Zollregelungen der Schweiz und der EU den Nicht-EU-Alpenstaat zum Verteilzentrum für Plattformen wie Temu und Shein machen könnte. Da die Schweiz ihre eigene entsprechende Abgabe erst auf 2028 verschoben hat, können Pakete, die nach Zürich oder Basel geflogen werden, derzeit zollfrei durch die Schweizer Zollzone transportiert und anschließend per Lkw oder Bahn in den benachbarten Schengen-Raum weitergeleitet werden.

Zollbeamte berichteten gegenüber Journalisten, dass sie täglich „mehrere hunderttausend“ zusätzliche Pakete erhalten – Mengen, die die Scan-Kapazitäten übersteigen und Bedenken hinsichtlich der Produktsicherheit aufwerfen. Die NGO Public Eye warnt davor, dass minderwertige Elektronik oder gefälschte Kosmetika über Schweizer Lager in den EU-Binnenmarkt gelangen könnten. Für Manager in der Lieferkette multinationaler Unternehmen ist diese Entwicklung ein zweischneidiges Schwert. Drittanbieter-Logistiker (3PL) bieten bereits „Swiss Cross-Docking“-Lösungen an, die eine Zustellung am nächsten Tag nach Deutschland, Frankreich oder Österreich ohne EU-Gebühr versprechen. Kurzfristig können so die Kosten für die letzte Meile gesenkt werden, doch multinationale Konzerne riskieren Reputationsschäden und nachträgliche Zollforderungen, falls Brüssel Bern zu einer früheren Angleichung als 2028 drängt.

Politisch kommt das Thema zu einem heiklen Zeitpunkt in den Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über einen neuen institutionellen Rahmen. EU-Diplomaten deuten privat an, dass die Zollunterschiede im E-Commerce auf die Agenda des nächsten Gemeinsamen Ausschusses im Herbst gesetzt werden sollen. Sollte die EU die Schweiz als „besondere Zollaussetzungzone“ einstufen, könnten Transportunternehmen bei Exporten über Schweizer Drehkreuze mit zusätzlichem Papierkram oder sogar Sicherheitsleistungen konfrontiert werden. Unternehmen, die Konsumgüter über die Schweiz importieren, sollten daher eine Risikoanalyse durchführen, die Paketströme genau erfassen und sich auf mögliche mittelfristige Regeländerungen vorbereiten.

Die Schweizer Zollbehörden planen für 2027 die Erprobung eines automatisierten Risikoanalyse-Systems, doch bis dahin bleiben die Kontrollraten niedrig. Für Versender mit hohem Paketvolumen ist daher die freiwillige Einhaltung – korrekte CN22-Deklarationen und eine Schweizer Mehrwertsteuerregistrierung – der sicherste Weg.
Quelle: SWI swissinfo.ch

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