
Ab diesem Herbst können die kantonalen Behörden gewöhnliche Einbürgerungsgesuche vollständig über das Zentrale Migrationsinformationssystem (SYMIC) an das Staatssekretariat für Migration (SEM) übermitteln und ersetzen damit den bisherigen papierbasierten Austausch. Die Reform wurde bereits Anfang Sommer in Regierungsmitteilungen bestätigt, erlangte jedoch am 24. Juli größere Aufmerksamkeit, als das englischsprachige Portal The Local die Änderung in seinem wöchentlichen Nachrichtenüberblick hervorhob.
Im neuen Ablauf laden die Kantone die Antragsdossiers und unterstützenden Dokumente auf eine sichere Schnittstelle hoch, wo die Mitarbeitenden des SEM diese prüfen und die Entscheide elektronisch zurücksenden. Dies eliminiert doppelte Scans, verkürzt die Postlaufzeiten und ermöglicht beiden Regierungsebenen eine Echtzeit-Statusverfolgung. Pilotversuche in Bern und Waadt reduzierten die durchschnittliche Bearbeitungszeit auf Bundesebene von 51 auf 32 Tage.
Die Antragstellenden reichen ihre Gesuche zunächst weiterhin persönlich über ihre Gemeinde ein, doch ein öffentlich zugängliches E-Portal ist für 2027 geplant, sobald die Gesetzgebung zur digitalen Identität abgeschlossen ist. Für Arbeitgeber, die wichtige ausländische Mitarbeitende unterstützen, verkürzt die schnellere Ausstellung des roten Schweizer Passes das Risiko bei Auslandseinsätzen und vereinfacht die Familienzusammenführung.
Migrationsberater weisen darauf hin, dass die Bundesfreigabe oft der langsamste Schritt ist; eine Verkürzung um drei Wochen könnte die gesamte Einbürgerungsdauer in gut ausgestatteten Kantonen unter 12 Monate bringen. Da SYMIC bereits biometrische Daten speichert, die für C-Bewilligungsverlängerungen erhoben werden, könnten Antragstellende künftig einen zweiten Termin für Fingerabdrücke vermeiden.
Datenschutzorganisationen begrüßen den Schritt, fordern jedoch strenge rollenbasierte Zugriffskontrollen und verweisen auf den Vorfall im letzten Jahr bei einem Gemeinderegister. Das SEM betont, dass die Plattform den neuen, im September in Kraft tretenden Bundesdatenschutzgesetz entspricht. Die Kantone müssen bis zum 30. August aktualisierte Datenfreigabevereinbarungen unterzeichnen, um an der Einführung teilzunehmen.
Im neuen Ablauf laden die Kantone die Antragsdossiers und unterstützenden Dokumente auf eine sichere Schnittstelle hoch, wo die Mitarbeitenden des SEM diese prüfen und die Entscheide elektronisch zurücksenden. Dies eliminiert doppelte Scans, verkürzt die Postlaufzeiten und ermöglicht beiden Regierungsebenen eine Echtzeit-Statusverfolgung. Pilotversuche in Bern und Waadt reduzierten die durchschnittliche Bearbeitungszeit auf Bundesebene von 51 auf 32 Tage.
Die Antragstellenden reichen ihre Gesuche zunächst weiterhin persönlich über ihre Gemeinde ein, doch ein öffentlich zugängliches E-Portal ist für 2027 geplant, sobald die Gesetzgebung zur digitalen Identität abgeschlossen ist. Für Arbeitgeber, die wichtige ausländische Mitarbeitende unterstützen, verkürzt die schnellere Ausstellung des roten Schweizer Passes das Risiko bei Auslandseinsätzen und vereinfacht die Familienzusammenführung.
Migrationsberater weisen darauf hin, dass die Bundesfreigabe oft der langsamste Schritt ist; eine Verkürzung um drei Wochen könnte die gesamte Einbürgerungsdauer in gut ausgestatteten Kantonen unter 12 Monate bringen. Da SYMIC bereits biometrische Daten speichert, die für C-Bewilligungsverlängerungen erhoben werden, könnten Antragstellende künftig einen zweiten Termin für Fingerabdrücke vermeiden.
Datenschutzorganisationen begrüßen den Schritt, fordern jedoch strenge rollenbasierte Zugriffskontrollen und verweisen auf den Vorfall im letzten Jahr bei einem Gemeinderegister. Das SEM betont, dass die Plattform den neuen, im September in Kraft tretenden Bundesdatenschutzgesetz entspricht. Die Kantone müssen bis zum 30. August aktualisierte Datenfreigabevereinbarungen unterzeichnen, um an der Einführung teilzunehmen.
Quelle: The Local (Switzerland)
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