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Grenzüberschreitendes Telearbeiten: Was Mitarbeitende mit Sitz in der Schweiz zur Sozialversicherung wissen müssen

Juli 24, 2026
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Grenzüberschreitendes Telearbeiten: Was Mitarbeitende mit Sitz in der Schweiz zur Sozialversicherung wissen müssen
Da das Remote-Arbeiten zunehmend zur Norm wird, warnen Berater Schweizer Arbeitnehmer, die teilweise aus dem Ausland arbeiten – sowie deren Personalabteilungen – davor, die Sozialversicherungspflichten vor dem 1. September zu überprüfen, wenn der EU-weite Rahmen für Telearbeit vollständig in Kraft tritt. Gemäß der Verordnung 883/2004 und ihrem Telearbeitszusatz von 2023 kann ein Aufenthalt von mehr als 49,9 % der Arbeitszeit im Wohnsitzland das anwendbare Sozialversicherungssystem ändern. Für die wachsende Zahl von grenzüberschreitenden Mitarbeitenden zwischen Genf und Annecy könnte dies bedeuten, vom Schweizer AVS/IV- und Pensionskassensystem (LPP) auf das französische URSSAF- und CNAV-System umzusteigen, was sowohl die Arbeitnehmerabzüge als auch die Arbeitgeberbeiträge beeinflusst.

Grenzüberschreitendes Telearbeiten: Was Mitarbeitende mit Sitz in der Schweiz zur Sozialversicherung wissen müssen


Diese Änderung betrifft zudem die Unfallversicherung und die Wahl der Krankenversicherung (LAMal versus CMU), was wiederum die Kosten des Gehaltspakets beeinflusst. Der Versicherungsmakler Decaux Assurances verzeichnet seit der Einführung formeller Hybridarbeitsrichtlinien in Schweizer Unternehmen einen Anstieg der Anfragen. Er empfiehlt Arbeitgebern, für alle Mitarbeitenden, die bis zu 49,9 % ihrer Arbeitszeit im Ausland tätig sind, A1-Bescheinigungen zu beantragen oder zu erneuern und die Lohnabrechnungssysteme so anzupassen, dass grenzüberschreitende Arbeitstage erfasst werden. Das Fehlen der richtigen Dokumente kann zu doppelten Beitragszahlungen und Nachforderungen führen.

Auch die Mitarbeitenden werden dringend aufgefordert, ihre private Kranken-, Lebens- und Haftpflichtversicherung zu überprüfen. Viele Standardpolicen in der Schweiz oder Frankreich schließen längere Auslandsaufenthalte aus, wodurch Telearbeitende während eines Teils der Woche ungeschützt sind. Spezialisierte „Grenz-Telearbeits“-Pakete, die beide Länder abdecken, sind zwar auf dem Markt, bleiben jedoch teurer als nationale Produkte.
Quelle: Decaux Assurances Blog

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