
Der Bundesrat hat dem landesweiten Projekt zugestimmt, das sämtliche Schritte des ordentlichen Einbürgerungsverfahrens ins Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS) verlagert. Ab dem 1. August 2026 können die kantonalen Einbürgerungsstellen Anträge über eine sichere Online-Schnittstelle einreichen, verfolgen und Bundesentscheide empfangen – ganz ohne Postweg. Eine sechsmonatige Pilotphase startet in vier Kantonen, bevor die restlichen 22 angeschlossen werden. Die Digitalisierung soll die Bearbeitungszeiten für Antragstellende verkürzen und die Verwaltungsarbeit auf kantonaler und Bundesebene erleichtern. Im aktuellen papierbasierten Verfahren pendeln Akten oft mehrfach zwischen Bern und den Kantonszentralen hin und her, was Verzögerungen von Wochen verursacht. Laut Staatssekretariat für Migration (SEM) könnte die digitale End-to-End-Abwicklung die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 18 Monaten um drei bis fünf Wochen reduzieren. Die Plattform basiert auf ZEMIS, der zentralen Schweizer Datenbank für Visa, Bewilligungen und Asylakten. Neue Datenfelder erfassen Zivilstandsunterlagen, Sprachzertifikate und Integrationsnachweise. Originaldokumente müssen weiterhin lokal eingereicht werden, doch Kantone können beglaubigte Kopien einscannen und hochladen, sodass SEM-Mitarbeitende diese sofort prüfen können. Für Unternehmen, die Führungskräfte im erleichterten Einbürgerungsverfahren unterstützen, bedeutet die Umstellung mehr Transparenz über den Status der Akte und frühere Hinweise auf Nachforderungen. Auch Migrationsanwälte erwarten weniger verlorene oder fehlgeleitete Dokumente, ein häufiges Problem im alten System. Nach erfolgreichem Pilotprojekt plant das SEM, ähnliche Schnittstellen für weitere Aufenthaltsverfahren wie C-Bewilligungs-Upgrades und Staatsbürgerschaftsverzichte einzuführen.