
Die Karpacki-Division der polnischen Grenzpolizei bestätigte am 24. Juli, dass zwei vietnamesische Staatsangehörige zur Ausreise aus Polen aufgefordert wurden, nachdem Inspektoren festgestellt hatten, dass sie in einem Restaurant in Skarżysko-Kamienna ohne gültige Genehmigungen arbeiteten. Ein dritter vietnamesischer Mitarbeiter verfügte über die erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse und durfte bleiben. Laut offizieller Mitteilung hatte einer der festgenommenen Männer seine abgelaufene polnische Aufenthaltserlaubnis fast zwei Jahre überschritten, während der andere eine ungarische Aufenthaltserlaubnis bei sich trug, die in der gemeinsamen EU-Datenbank als verloren gemeldet war. Beide erhalten nun ein Wiedereinreiseverbot für Polen und den gesamten Schengen-Raum von 12 Monaten. Nach dem polnischen Gesetz von 2012 über die Folgen der Beschäftigung von Ausländern ohne legalen Aufenthalt wurde der Arbeitgeber mit einer Geldstrafe von 6.000 PLN (ca. 1.300 EUR) belegt. Der Fall verdeutlicht die seit diesem Frühjahr verschärften Arbeitsplatzkontrollen im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Warschaus nach der Pandemie: Die Inspektoren haben angekündigt, im Jahr 2026 mindestens 30.000 Unternehmen zu überprüfen, mit Schwerpunkt auf den Bereichen Gastronomie und Logistik, in denen Schwarzarbeit von Ausländern am häufigsten vorkommt. Für internationale Personalverantwortliche ist der Vorfall eine Erinnerung daran, dass das ansonsten wirtschaftsfreundliche Einwanderungssystem Polens strenge Dokumentationspflichten vorsieht. Arbeitgeber sollten sorgfältig prüfen, dass ausländische Mitarbeiter sowohl über eine gültige Aufenthaltserlaubnis als auch über die spezifische Arbeitserlaubnis verfügen, die ihrem Arbeitsort und ihrer Position entspricht.