
Die Karpacki-Division der polnischen Grenzpolizei hat am 24. Juli zwei vietnamesische Staatsangehörige ausgewiesen, die bei einer routinemäßigen arbeitsrechtlichen Kontrolle in einem Restaurant in Skarżysko-Kamienna illegal beschäftigt wurden. Die Beamten stellten fest, dass die Aufenthaltstitel der Männer entweder abgelaufen waren oder in den Schengen-Datenbanken zur Einziehung vermerkt waren und dass keiner der beiden über die für die Beschäftigung nach dem polnischen Ausländergesetz erforderlichen Arbeitserlaubnisse verfügte. Beide Arbeiter erhielten Rückkehrbescheide sowie Einreiseverbote für 12 Monate, die den gesamten Schengen-Raum betreffen. Der Arbeitgeber wurde mit einer Geldstrafe von 6.000 PLN (ca. 1.350 EUR) belegt, da er gegen Artikel 120 des Arbeitsgesetzbuchs verstoßen hatte, der Unternehmen zur gemeinsamen Verantwortung verpflichtet, den ordnungsgemäßen Aufenthaltsstatus vor der Einstellung von Nicht-EU-Bürgern sicherzustellen. Der Fall verdeutlicht die verschärfte Kontrollpraxis in Polen im Vorfeld der vollständigen Einführung des digitalen Ein- und Ausreisesystems (EES) noch in diesem Jahr. Die Grenzschutz-Einheiten haben die Vor-Ort-Kontrollen intensiviert, wobei der Fokus auf den Bereichen Gastronomie und Bauwesen liegt – Sektoren, die zusammen über 40 % der Nicht-EU-Arbeitnehmer in Polen beschäftigen. Multinationale Personalabteilungen wurden aufgefordert, ihre internen Aufzeichnungen zu überprüfen, da die Inspektoren nun Aufenthaltsdaten in Echtzeit mit EU-weiten Registern abgleichen. Für vietnamesische Entsandte und ihre polnischen Arbeitgeber ist der Vorfall eine Warnung: Obwohl Polen die Verfahren für Typ-D-Visa in prioritären Branchen wie IT und Ingenieurwesen vereinfacht hat, kann jede Versäumnis bei der Verlängerung sofortige Ausweisung und den Verlust der Schengen-Freizügigkeit nach sich ziehen. Arbeitgeber von Drittstaatsangehörigen werden daran erinnert, dass auch bei Remote-Arbeit innerhalb Polens grundsätzlich Arbeitserlaubnisse erforderlich sind, sofern keine speziellen Vertragsausnahmen gelten. Rechtsexperten erwarten, dass immer mehr mittelständische Unternehmen die Einhaltung der Einwanderungsbestimmungen an spezialisierte Dienstleister auslagern, da Bußgelder und Reputationsrisiken weiter steigen. Die Grenzpolizei deutet zudem sektorweite Kontrollen in der Vorweihnachtszeit an, die traditionell die geschäftigste Zeit für die Gastronomiebranche ist.