
Ein kürzlich veröffentlichter Abschnitt im Übergabebuch von IRCC skizziert die sich wandelnde Beziehung der Bundesregierung zu Quebec im Rahmen des Kanada-Quebec-Abkommens von 1991. Das Dokument bestätigt, dass Quebec plant, im Jahr 2026 rund 45.000 Daueraufenthaltsberechtigte aufzunehmen – etwa 12 % des bundesweiten Ziels Kanadas – und weiterhin von Ottawa eine Reduzierung der temporären Aufenthaltsberechtigten und Asylbewerber fordert. Besonders relevant für globale Mobilitätsteams ist Quebecs Forderung nach einer verpflichtenden Französischkenntnis für ausgewählte temporäre ausländische Arbeitskräfte bis 2028, ein Anliegen, das Ottawa „durch regulatorische Änderungen verfolgt“. Sollte dies umgesetzt werden, müssen Arbeitgeber, die in Quebec einstellen, möglicherweise Sprachtests in ihre Einarbeitungsbudgets und Zeitpläne aufnehmen.
Das Briefing weist zudem darauf hin, dass Quebec für 2025-26 eine Bundesförderung von 867 Millionen Dollar für Integrationsdienste erhält – eine Summe, die gemäß der Formel des Abkommens nur steigen kann. Unternehmen, die Mitarbeiter nach Montreal oder Quebec City versetzen, sollten daher mit anhaltenden Investitionen der Provinz in Integrationsangebote rechnen – selbst wenn die Aufnahmekontingente strenger werden.
Gleichzeitig argumentiert Quebec, dass es einen unverhältnismäßig hohen Anteil an Asylsuchenden trägt und fordert eine „gerechtere Verteilung“ auf die Provinzen. Eine bundesweite Umverteilung könnte beeinflussen, wo Flüchtlinge und später arbeitserlaubnisberechtigte Neuankömmlinge sich niederlassen – mit Auswirkungen auf Arbeitskräfte in Branchen wie Landwirtschaft und Gastgewerbe. Da die Provinz nun eigene Ziele für temporäre Aufenthaltsberechtigte festlegt, müssen Mobilitätsmanager parallele bundesstaatliche und quebecer Regelungen genau beobachten, um Compliance-Lücken zu vermeiden – insbesondere bei Arbeitserlaubniskategorien wie dem International Mobility Program.
Das Briefing weist zudem darauf hin, dass Quebec für 2025-26 eine Bundesförderung von 867 Millionen Dollar für Integrationsdienste erhält – eine Summe, die gemäß der Formel des Abkommens nur steigen kann. Unternehmen, die Mitarbeiter nach Montreal oder Quebec City versetzen, sollten daher mit anhaltenden Investitionen der Provinz in Integrationsangebote rechnen – selbst wenn die Aufnahmekontingente strenger werden.
Gleichzeitig argumentiert Quebec, dass es einen unverhältnismäßig hohen Anteil an Asylsuchenden trägt und fordert eine „gerechtere Verteilung“ auf die Provinzen. Eine bundesweite Umverteilung könnte beeinflussen, wo Flüchtlinge und später arbeitserlaubnisberechtigte Neuankömmlinge sich niederlassen – mit Auswirkungen auf Arbeitskräfte in Branchen wie Landwirtschaft und Gastgewerbe. Da die Provinz nun eigene Ziele für temporäre Aufenthaltsberechtigte festlegt, müssen Mobilitätsmanager parallele bundesstaatliche und quebecer Regelungen genau beobachten, um Compliance-Lücken zu vermeiden – insbesondere bei Arbeitserlaubniskategorien wie dem International Mobility Program.
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