
Weniger als vier Monate nach dem Start des Ein- und Ausreisesystems (EES) im Schengen-Raum hat Brüssel neue Richtlinien veröffentlicht, die klarstellen, wer an der Grenze Fingerabdrücke und ein Gesichtsfoto abgeben muss – und wer nicht. Die am 27. Juli veröffentlichte Klarstellung kommt für Frankreich genau zum richtigen Zeitpunkt, da die Flughäfen im August mit einem Rekordaufkommen vor der Expo Paris 2027 rechnen.
Im Rahmen des EES wird jeder Kurzzeitreisende aus einem Drittstaat bei Ein- und Ausreise automatisch erfasst, das manuelle Stempeln des Reisepasses entfällt. Seit dem Start wurden laut Kommission bereits über 145 Millionen Grenzübertritte registriert.
Diese Neuerung ist besonders wichtig für multinationale Unternehmen, die Mitarbeiter nach Frankreich entsenden. Inhaber von Langzeitvisa und ausländische Einwohner – etwa ein kanadischer Ingenieur, der für vier Jahre mit einem „Passeport Talent“ nach Toulouse versetzt wird – sind weiterhin ausgenommen und passieren die Grenze wie bisher. Ebenso werden Nicht-EU-Familienangehörige von EU-Bürgern mit französischer Aufenthaltserlaubnis nicht erfasst, was die biometrischen Warteschlangen am Flughafen Paris-Charles-de-Gaulle seit Ostern vermeidet.
Die Flughäfen bereiten sich dennoch intensiv vor. Aéroports de Paris bestätigte diese Woche, dass bis Mitte August 190 zusätzliche PARAFE-E-Gates und 140 mobile Terminals installiert werden. Fluggesellschaften wurden angewiesen, Passagiere über die neue vier Tage gültige „Uhr-zurücksetz“-Regel zu informieren, die die physischen Stempel ersetzt. Betreiber von Geschäftsflugzeugen am Flughafen Le Bourget richten spezielle Grenzschalter ein, um die Abfertigungszeiten für Geschäftsreisende zu verkürzen.
Migrationsberater empfehlen Unternehmen, ihre Checklisten vor der Abreise zu aktualisieren: Das Kopieren von Langzeitvisum-Aufklebern oder Aufenthaltstiteln vor der Reise kann helfen, den EES-Ausnahme-Status eines Mitarbeiters nachzuweisen, falls Fluggesellschaft oder Grenzbeamte unsicher sind. HR-Teams werden zudem gewarnt, dass ab 2027 mit dem Start von ETIAS fehlerhafte EES-Daten automatisch Bußgelder für die Fluggesellschaften nach sich ziehen können. „Stellen Sie von Anfang an korrekte Daten sicher“, mahnt ein Partner einer der Big Four im Bereich Mobilität.
Langfristig plant das französische Innenministerium, die EES-Datenbank mit dem Portal für ausländische Einwohner zu verknüpfen, sodass Überziehungen automatisch zukünftige Verlängerungen von Aufenthaltstiteln blockieren könnten. Unternehmen wird daher geraten, Ausreisedaten ebenso genau zu verfolgen wie Einreisedaten.
Im Rahmen des EES wird jeder Kurzzeitreisende aus einem Drittstaat bei Ein- und Ausreise automatisch erfasst, das manuelle Stempeln des Reisepasses entfällt. Seit dem Start wurden laut Kommission bereits über 145 Millionen Grenzübertritte registriert.
Diese Neuerung ist besonders wichtig für multinationale Unternehmen, die Mitarbeiter nach Frankreich entsenden. Inhaber von Langzeitvisa und ausländische Einwohner – etwa ein kanadischer Ingenieur, der für vier Jahre mit einem „Passeport Talent“ nach Toulouse versetzt wird – sind weiterhin ausgenommen und passieren die Grenze wie bisher. Ebenso werden Nicht-EU-Familienangehörige von EU-Bürgern mit französischer Aufenthaltserlaubnis nicht erfasst, was die biometrischen Warteschlangen am Flughafen Paris-Charles-de-Gaulle seit Ostern vermeidet.
Die Flughäfen bereiten sich dennoch intensiv vor. Aéroports de Paris bestätigte diese Woche, dass bis Mitte August 190 zusätzliche PARAFE-E-Gates und 140 mobile Terminals installiert werden. Fluggesellschaften wurden angewiesen, Passagiere über die neue vier Tage gültige „Uhr-zurücksetz“-Regel zu informieren, die die physischen Stempel ersetzt. Betreiber von Geschäftsflugzeugen am Flughafen Le Bourget richten spezielle Grenzschalter ein, um die Abfertigungszeiten für Geschäftsreisende zu verkürzen.
Migrationsberater empfehlen Unternehmen, ihre Checklisten vor der Abreise zu aktualisieren: Das Kopieren von Langzeitvisum-Aufklebern oder Aufenthaltstiteln vor der Reise kann helfen, den EES-Ausnahme-Status eines Mitarbeiters nachzuweisen, falls Fluggesellschaft oder Grenzbeamte unsicher sind. HR-Teams werden zudem gewarnt, dass ab 2027 mit dem Start von ETIAS fehlerhafte EES-Daten automatisch Bußgelder für die Fluggesellschaften nach sich ziehen können. „Stellen Sie von Anfang an korrekte Daten sicher“, mahnt ein Partner einer der Big Four im Bereich Mobilität.
Langfristig plant das französische Innenministerium, die EES-Datenbank mit dem Portal für ausländische Einwohner zu verknüpfen, sodass Überziehungen automatisch zukünftige Verlängerungen von Aufenthaltstiteln blockieren könnten. Unternehmen wird daher geraten, Ausreisedaten ebenso genau zu verfolgen wie Einreisedaten.
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