1. Globale Mobilitätsnachrichten
  2. /
  3. Polen
  4. /
  5. Großbritannien aktualisiert Reisehinweise für Polen mit neuen Details zum Schengen-Ein- und Ausreisesystem und erneuter Warnung an der ukrainischen Grenze

Großbritannien aktualisiert Reisehinweise für Polen mit neuen Details zum Schengen-Ein- und Ausreisesystem und erneuter Warnung an der ukrainischen Grenze

Juli 29, 2026
·
Großbritannien aktualisiert Reisehinweise für Polen mit neuen Details zum Schengen-Ein- und Ausreisesystem und erneuter Warnung an der ukrainischen Grenze
Das britische Außen-, Commonwealth- und Entwicklungsministerium (FCDO) hat am 28. Juli 2026 stillschweigend seine Reisehinweise für Polen aktualisiert und wichtige operative Informationen ergänzt, die Geschäftsreisende vor der geschäftigen Spätsommersaison kennen sollten. Die Beratung weist nun darauf hin, dass das automatisierte Ein- und Ausreisesystem der EU (EES) an allen polnischen Außengrenzen vollständig in Betrieb ist, darunter die Flughäfen Warschau Chopin, Krakau Balice sowie die Landübergänge zu Ukraine und Belarus. Nicht-EU-Reisende müssen mit der Erfassung von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern rechnen und sollten längere Bearbeitungszeiten bei der ersten Einreise einplanen, da die biometrische Registrierung Zeit in Anspruch nimmt.

Ein zweites, dringenderes Update betont, dass russische Raketenangriffe innerhalb von 20 km an der polnisch-ukrainischen Grenze stattgefunden haben und der Zugang zum unmittelbaren Grenzgebiet weiterhin eingeschränkt ist. Während kommerzielle Grenzübergänge wie Korczowa–Krakovets offen bleiben, unterliegen der Transport schwerer Fracht und der Personenverkehr von Expatriates ad-hoc-Sicherheitskontrollen durch polnische und ukrainische Behörden, die die Abfertigungszeiten um mehrere Stunden verlängern können.

Großbritannien aktualisiert Reisehinweise für Polen mit neuen Details zum Schengen-Ein- und Ausreisesystem und erneuter Warnung an der ukrainischen Grenze


Für Mobility-Manager in Unternehmen sind die Botschaften klar: Planen Sie bei der ersten EES-Registrierung zusätzliche Zeit ein und setzen Sie weiterhin verstärkte Fürsorgepflichten für Mitarbeiter um, die sich im Südosten Polens bewegen. Personalabteilungen sollten zudem sicherstellen, dass Mitarbeiter mit britischem Pass mindestens zwei freie Seiten und einen Ausreisestempel vor Ablauf der 90-Tage-Frist haben, die nun automatisch vom EES berechnet wird.

Reiseberater in Warschau berichten, dass für die biometrische Erfassung noch keine Premium-Spur verfügbar ist, sodass VIP-Reisende mit denselben Warteschlangen wie Economy-Passagiere rechnen müssen. Unternehmen mit häufigen Shuttle-Verkehren zwischen Polen und der Ukraine wird empfohlen, Fahrer und Fahrzeuge zu rotieren, um die Exposition gegenüber der Sperrzone zu minimieren, und Notunterkünfte auf polnischer Seite bereitzuhalten, falls es zu plötzlichen Grenzschließungen kommt.

Blickt man voraus, kündigt das FCDO weitere Hinweise an, sobald das begleitende Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS) in Betrieb geht. Arbeitgeber, die Staatsangehörige ohne Visafreiheit (zum Beispiel indische oder südafrikanische Ingenieure) beschäftigen, sollten sich auf eine mehrstufige Compliance vorbereiten: gültiges ETIAS, die 90/180-Schengen-Regel und die biometrische Bestätigung durch das EES bei jeder Einreise.
Quelle: UK Foreign, Commonwealth & Development Office

Wie VisaHQ helfen kann

VisaHQ vereinfacht die Visumbeantragung für Privatpersonen und Unternehmen. Prüfen Sie die aktuellen Reisebestimmungen, bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor und verwalten Sie Ihren Antrag online über das VisaHQ-Portal für Polen.

Visa- und Einwanderungsteam @ VisaHQ

Das Expertenteam für Visa und Einwanderung von VisaHQ hilft Einzelpersonen und Unternehmen, die globalen Reise-, Arbeits- und Aufenthaltsanforderungen zu bewältigen. Wir kümmern uns um die Dokumentenvorbereitung, die Einreichung von Anträgen, die Koordination mit Regierungsbehörden und alle Aspekte, die notwendig sind, um schnelle, konforme und stressfreie Genehmigungen zu gewährleisten.

Redaktionelle Richtlinien
×