
Während die politische Aufmerksamkeit weiterhin auf Ceuta gerichtet ist, hat der Senat still und leise eine eingehende Untersuchung zu Spaniens anderer historischer Migrationsmaßnahme gestartet: der außergewöhnlichen Legalisierung, die seit April mehr als 1,1 Millionen Anträge verzeichnet hat. Am 14. September um 16:30 Uhr trat das neu gegründete „Ponencia“-Unterkomitee des Gemeinsamen Nationalen Sicherheitsausschusses zusammen, um Risiken und Chancen des Massenlegalisierungsprogramms zu analysieren. Senatoren aller großen Parteien waren sich einig, dass das Verfahren bisher wertvolle Impulse für den Arbeitsmarkt geliefert hat – bis Ende Juni wurden 159.000 neue Sozialversicherungsanmeldungen verzeichnet – warnten jedoch, dass die eigentliche Bewährungsprobe im nächsten Sommer bevorsteht, wenn die ersten einjährigen Aufenthaltserlaubnisse auslaufen. Das Innenministerium informierte die Mitglieder über die biometrische Abwicklung in Polizeistationen, Kapazitätsengpässe bei der Ausstellung von Aufenthaltstiteln (TIE) und Pläne für ein KI-gestütztes Risikoprofiling-Tool, das Antragsteller identifizieren soll, die Schwierigkeiten bei der Verlängerung haben könnten. Wirtschaftsverbände, die zu späteren Sitzungen eingeladen werden, werden argumentieren, dass die Bindung von Talenten ebenso wichtig ist wie die Betrugsbekämpfung. Tech-Unternehmen in Barcelona, Agrar- und Lebensmittelgenossenschaften in Murcia sowie Hotelketten auf den Kanarischen Inseln greifen bereits auf den neuen Pool autorisierter Arbeitskräfte zurück und fürchten, diese zu verlieren, wenn die Bürokratie der Realität nicht folgt. Für Mobility-Manager ist die Untersuchung ein Gradmesser: Ihre Ergebnisse könnten künftige Verlängerungskriterien prägen – möglicherweise mit Mindestanforderungen an Sozialversicherungsbeiträge, Sprachzertifikaten oder regionalen Arbeitsmarktengpässen. Unternehmen sollten ihre Vertragsbedingungen und Gehaltsabrechnungen der legalisierten Mitarbeiter rechtzeitig vor dem Verlängerungsfenster im dritten Quartal 2027 überprüfen. Das Unterkomitee wird voraussichtlich im Dezember einen Zwischenbericht vorlegen, die endgültigen Empfehlungen sind für März 2027 geplant. Obwohl keine Gesetzesänderung unmittelbar bevorsteht, deutet der sicherheitspolitische Rahmen des Senats auf eine strengere Kontrolle der Einhaltung und möglicherweise strengere Dokumentationsanforderungen hin, wenn Spanien das nächste Mal eine groß angelegte Amnestie beschließt.
Quelle: Spanish Senate – Agenda