
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 14. September grünes Licht für zwei lang erwartete Gesetzesentwürfe gegeben, die das Einwanderungs- und Asylrecht in Spanien grundlegend neu gestalten werden. Laut den Experten für Ausländer- und Einwanderungsrecht bei Tradelex hat die Regierung sich für eine vollständige Neufassung – statt einer bloßen Überarbeitung – des Asylgesetzes von 2009 entschieden, da dieses veraltet ist und nicht mit dem im Juni in Kraft getretenen EU-Pakt für Migration und Asyl (PEMA) übereinstimmt. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen ein dreimonatiges beschleunigtes Verfahren, verstärkte Schutzmaßnahmen für besonders schutzbedürftige Antragsteller sowie die Kodifizierung von Verfolgung aufgrund von Geschlecht und Behinderung.
Der begleitende Entwurf ändert teilweise das Grundgesetz über die Rechte und Freiheiten von Ausländern. Er setzt die verpflichtende „Screening“-Phase des PEMA um – medizinische Untersuchungen, Bewertung der Schutzbedürftigkeit, biometrische Daten und Sicherheitskontrollen – wobei die maximale Haftdauer Spaniens in diesem Verfahren bei 72 Stunden bleibt (verlängerbar nur durch Gerichtsbeschluss), im Gegensatz zur EU-Obergrenze von sieben Tagen. Zudem sieht der Entwurf ein beschleunigtes Rückführungsverfahren an der Grenze von 12 Wochen für Personen vor, die irregulär einreisen und keinen Schutzstatus erhalten, um den Spagat zwischen rechtsstaatlichen Garantien und schnelleren Abschiebungen zu schaffen.
Für Arbeitgeber bringt die Reform mehr Klarheit darüber, wann ausländische Arbeitnehmer ihre Tätigkeit aufnehmen dürfen; das neue Asylgesetz etwa erlaubt eine frühere Arbeitserlaubnis, was insbesondere in Branchen wie IT und Gesundheitswesen den Fachkräftemangel lindern könnte. Personalabteilungen müssen jedoch ihre Onboarding-Checklisten anpassen, da die Gesetzentwürfe neue Dokumentationsvorgaben einführen, darunter aktualisierte biometrische Aufenthaltstitel und ausschließlich digitale Kommunikation mit den Antragstellern.
Die Entwürfe werden nun dem Parlament vorgelegt, wo die Minderheitsregierung Unterstützung von Regional- und Oppositionsparteien suchen muss. Da die Frist zur Umsetzung mehrerer EU-Vorschriften im Juni 2027 endet, wird mit zügigen Gesetzgebungsverfahren gerechnet. Unternehmen, die Mitarbeiter nach Spanien entsenden oder abziehen, sollten daher Übergangsszenarien planen und neue Compliance-Kosten einkalkulieren, insbesondere im Hinblick auf beschleunigte Entscheidungsfristen und verpflichtende Schutzbedürftigkeitsprüfungen an den Außengrenzen.
Praktischer Tipp: Multinationale Mobilitätsprogramme sollten den Gesetzgebungsprozess genau verfolgen und ihre Standardarbeitsanweisungen aktualisieren. Recruiter könnten von schnelleren Arbeitserlaubnissen profitieren, müssen aber mit strengeren Erstkontrollen und der Möglichkeit integrierter Rückführungsentscheidungen bei kurzfristigen Einsätzen rechnen.
Der begleitende Entwurf ändert teilweise das Grundgesetz über die Rechte und Freiheiten von Ausländern. Er setzt die verpflichtende „Screening“-Phase des PEMA um – medizinische Untersuchungen, Bewertung der Schutzbedürftigkeit, biometrische Daten und Sicherheitskontrollen – wobei die maximale Haftdauer Spaniens in diesem Verfahren bei 72 Stunden bleibt (verlängerbar nur durch Gerichtsbeschluss), im Gegensatz zur EU-Obergrenze von sieben Tagen. Zudem sieht der Entwurf ein beschleunigtes Rückführungsverfahren an der Grenze von 12 Wochen für Personen vor, die irregulär einreisen und keinen Schutzstatus erhalten, um den Spagat zwischen rechtsstaatlichen Garantien und schnelleren Abschiebungen zu schaffen.
Für Arbeitgeber bringt die Reform mehr Klarheit darüber, wann ausländische Arbeitnehmer ihre Tätigkeit aufnehmen dürfen; das neue Asylgesetz etwa erlaubt eine frühere Arbeitserlaubnis, was insbesondere in Branchen wie IT und Gesundheitswesen den Fachkräftemangel lindern könnte. Personalabteilungen müssen jedoch ihre Onboarding-Checklisten anpassen, da die Gesetzentwürfe neue Dokumentationsvorgaben einführen, darunter aktualisierte biometrische Aufenthaltstitel und ausschließlich digitale Kommunikation mit den Antragstellern.
Die Entwürfe werden nun dem Parlament vorgelegt, wo die Minderheitsregierung Unterstützung von Regional- und Oppositionsparteien suchen muss. Da die Frist zur Umsetzung mehrerer EU-Vorschriften im Juni 2027 endet, wird mit zügigen Gesetzgebungsverfahren gerechnet. Unternehmen, die Mitarbeiter nach Spanien entsenden oder abziehen, sollten daher Übergangsszenarien planen und neue Compliance-Kosten einkalkulieren, insbesondere im Hinblick auf beschleunigte Entscheidungsfristen und verpflichtende Schutzbedürftigkeitsprüfungen an den Außengrenzen.
Praktischer Tipp: Multinationale Mobilitätsprogramme sollten den Gesetzgebungsprozess genau verfolgen und ihre Standardarbeitsanweisungen aktualisieren. Recruiter könnten von schnelleren Arbeitserlaubnissen profitieren, müssen aber mit strengeren Erstkontrollen und der Möglichkeit integrierter Rückführungsentscheidungen bei kurzfristigen Einsätzen rechnen.
Quelle: Tradelex