
Ein ausführlicher Blogbeitrag der in Barcelona ansässigen Beckham Law Agency vom 14. September erläutert, wie US-amerikanische Remote-Arbeitende das digitale Nomadenvisum Spaniens nutzen können, um von dem günstigen „Impatriate“-Steuersatz von 24 % zu profitieren. Der Artikel stellt klar, dass der Besitz des internationalen Telearbeitsvisums eine gesetzliche Vermutung dafür schafft, dass die Remote-Arbeitsbedingung gemäß Artikel 93 des Einkommensteuergesetzes erfüllt ist. Dennoch müssen Antragsteller innerhalb von sechs Monaten nach ihrem Sozialversicherungsanmeldedatum das Formular Modelo 149 einreichen. Der Leitfaden hebt drei spezifische Hürden für US-Mitarbeitende hervor: die Absicherung der Sozialversicherung im Rahmen des bilateralen Totalisationsabkommens, die genaue Bestimmung des Beginns der Sechs-Monats-Frist sowie die Einhaltung der fortlaufenden IRS-Pflichten. Anhand eines Beispiels zeigt er Einsparungen von etwa 9.650 € jährlich bei einem Gehalt von 100.000 € in Valencia auf und warnt, dass moderat Verdienende unter Berücksichtigung der persönlichen Freibeträge im allgemeinen Steuersystem womöglich weniger zahlen. Für Personal- und Steuerteams, die US-Talente nach Spanien entsenden, dient der Beitrag als praktische Checkliste: Vor der Visumsbeantragung die Sozialversicherungsbescheinigungen prüfen, das genaue Anmeldedatum bei der Sozialversicherung dokumentieren und die US-Steuererklärungen koordinieren, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die Agentur weist zudem darauf hin, dass Freiberufler mit eigenen US-LLCs einer genaueren Prüfung unterliegen und möglicherweise nicht profitieren. Angesichts der weiterhin stark steigenden Anträge auf das digitale Nomadenvisum – laut Zahlen des Ministeriums für Inklusion wurden 2026 bereits über 30.000 Anträge gestellt – bietet der Artikel eine aktuelle Orientierungshilfe für Arbeitgeber, die US-Mitarbeitende mit kalkulierbaren Steuerkosten nach Spanien entsenden möchten.
Quelle: Beckham Law Agency
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