
Das finnische Innenministerium legte am 15. September 2026 dem Parlament einen Gesetzentwurf vor, der die Befugnisse der Polizei im Umgang mit unbemannten Systemen deutlich erweitert. Nach der aktuellen Rechtslage dürfen Einsatzkräfte nur gegen Drohnen im eingeschränkten Luftraum vorgehen. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen dieses Recht auf alle unbemannten Fahrzeuge ausdehnen – egal ob fliegend, fahrend, schwimmend oder tauchend –, deren Betrieb die öffentliche Sicherheit oder kritische Infrastruktur gefährdet. Die Polizei könnte technische Störsender, körperliche Gewalt oder im äußersten Fall Schusswaffen einsetzen, um ein außer Kontrolle geratenes Gerät zu neutralisieren.
Das Gesetz ermöglicht zudem den Verteidigungskräften, bei Bedarf schnell mit spezialisiertem Anti-Drohnen-Equipment zu unterstützen – eine Zusammenarbeit, die bereits während der Drohnenvorfälle im Frühjahr über den Anflugrouten des Flughafens Helsinki erprobt wurde. Das Ministerium argumentiert, dass die Technik der Gesetzgebung vorausgeeilt sei: Kommerzielle Quadrocopter können mittlerweile illegale Ladungen über Grenzen transportieren, während autonome Wasserfahrzeuge in der Nähe von LNG-Terminals gesichtet wurden. Durch die Harmonisierung der Regeln für alle unbemannten Plattformen will Finnland rechtliche Grauzonen vermeiden, die von der organisierten Kriminalität ausgenutzt werden.
Logistik- und Medienunternehmen, die legitime Drohnen einsetzen, haben um Klarheit gebeten. Der Gesetzentwurf stellt klar, dass professionelle Betreiber mit einer europäischen Betriebserlaubnis nur minimal beeinträchtigt werden, sofern die Flugpläne über den nationalen U-Space-Dienstleister eingereicht werden. Die Branchenvereinigung DroneFinland begrüßte den klareren Rahmen und erklärte, dieser werde „den kommerziellen Drohneneinsatz tatsächlich fördern, indem Reputationsrisiken durch schlechte Akteure beseitigt werden“. Sollte das Eduskunta den Entwurf noch in diesem Herbst verabschieden, könnte die Polizei bereits ab Januar 2027 mit Schulungen zu neuen Einsatzprotokollen und Meldepflichten beginnen. Ähnliche Befugnisse gelten bereits in Dänemark und Estland, was die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden erleichtern dürfte.
Das Gesetz ermöglicht zudem den Verteidigungskräften, bei Bedarf schnell mit spezialisiertem Anti-Drohnen-Equipment zu unterstützen – eine Zusammenarbeit, die bereits während der Drohnenvorfälle im Frühjahr über den Anflugrouten des Flughafens Helsinki erprobt wurde. Das Ministerium argumentiert, dass die Technik der Gesetzgebung vorausgeeilt sei: Kommerzielle Quadrocopter können mittlerweile illegale Ladungen über Grenzen transportieren, während autonome Wasserfahrzeuge in der Nähe von LNG-Terminals gesichtet wurden. Durch die Harmonisierung der Regeln für alle unbemannten Plattformen will Finnland rechtliche Grauzonen vermeiden, die von der organisierten Kriminalität ausgenutzt werden.
Logistik- und Medienunternehmen, die legitime Drohnen einsetzen, haben um Klarheit gebeten. Der Gesetzentwurf stellt klar, dass professionelle Betreiber mit einer europäischen Betriebserlaubnis nur minimal beeinträchtigt werden, sofern die Flugpläne über den nationalen U-Space-Dienstleister eingereicht werden. Die Branchenvereinigung DroneFinland begrüßte den klareren Rahmen und erklärte, dieser werde „den kommerziellen Drohneneinsatz tatsächlich fördern, indem Reputationsrisiken durch schlechte Akteure beseitigt werden“. Sollte das Eduskunta den Entwurf noch in diesem Herbst verabschieden, könnte die Polizei bereits ab Januar 2027 mit Schulungen zu neuen Einsatzprotokollen und Meldepflichten beginnen. Ähnliche Befugnisse gelten bereits in Dänemark und Estland, was die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden erleichtern dürfte.
Quelle: Demokraatti
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