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Belgien schließt die Rückführung unbegleiteter Minderjähriger in EU-Rückkehrzentren aus

Sept. 17, 2026
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Belgien schließt die Rückführung unbegleiteter Minderjähriger in EU-Rückkehrzentren aus
Belgiens Premierminister Bart De Wever erklärte am 16. September im Parlament, dass das Land Minderjährige unter 18 Jahren von künftigen „Rückführungszentren“ – Offshore-Einrichtungen, in denen abgelehnte Asylbewerber auf ihre Abschiebung warten – ausschließen wird. Diese Klarstellung erfolgt, während fünf EU-Mitgliedstaaten, darunter Belgien, darum ringen, mit Drittstaaten Vereinbarungen zu treffen, um die Lager im Rahmen des neuen EU-Pakts für Migration und Asyl zu betreiben.

Die Rückführungszentren sollen Abschiebungen beschleunigen und unbegründete Anträge abschrecken, stoßen jedoch auf Kritik von Kinderrechtsorganisationen und mehreren Parteien der siebenköpfigen belgischen Regierungskoalition. De Wever räumte diese Bedenken ein und sagte: „Es gibt Spannungen, und wir haben uns darauf geeinigt, das nicht zu tun. Wir wollen Zentren, aber nicht für Minderjährige.“

Dieses Versprechen entschärft eine drohende Koalitionskrise und ermöglicht es Belgien, weiterhin am Verhandlungstisch mit Italien, Griechenland, Dänemark und Österreich – den weiteren Befürwortern des Konzepts – zu bleiben. Für globale Mobilitätsteams schafft die Ankündigung Klarheit bei Fragen der Familienzusammenführung, die oft langfristige Einsätze erschweren.

Belgien schließt die Rückführung unbegleiteter Minderjähriger in EU-Rückkehrzentren aus


Sollten die Zentren 2027 in Betrieb gehen, könnten erwachsene Antragsteller mit abgelehnten Anträgen dorthin verlegt werden, während Minderjährige im belgischen Aufnahme-Netzwerk verbleiben. Diese Unterscheidung ist für multinationale Arbeitgeber wichtig, die humanitäre Aufenthaltsgenehmigungen oder Familienangehörige von Schlüsselpersonal sponsern; Angehörige unter 18 Jahren müssten nicht ins Ausland umziehen.

Die Entscheidung signalisiert zudem, dass Belgien höhere Schutzstandards als einige andere Länder beibehalten wird, was möglicherweise Einfluss auf die derzeit im Trilog-Verfahren finalisierten EU-Regeln hat. Anbieter von Unternehmensumzügen sollten sich auf ein zweigleisiges Rückführungssystem einstellen, bei dem erwachsene illegale Migranten außerhalb der EU bearbeitet werden, während Fälle von Minderjährigen länger dauern, was Zeitpläne für Wohnungsübergaben und Ausreiseformalitäten verlängert.

Im weiteren Sinne unterstreicht die Debatte die politische Sensibilität des Themas Migration in Belgien vor den Regionalwahlen im kommenden Frühjahr. Arbeitgeber können mit weiteren politischen Anpassungen rechnen – etwa schnelleren Widerrufen von Arbeitserlaubnissen für abgelehnte erwachsene Antragsteller – doch wesentliche Schutzmaßnahmen für Minderjährige werden voraussichtlich gesetzlich verankert bleiben.
Quelle: The Brussels Times

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