Neue 24-monatige Kurzarbeitsobergrenze tritt in Kraft und bietet multinationalen Unternehmen mehr Flexibilität
Unternehmen können ihre Mitarbeiter nun bis zu 24 Monate lang mit subventionierten reduzierten Arbeitszeiten beschäftigen, statt wie bisher 18 Monate. Die ab dem 1. November 2025 geltende Regelung kommt vor allem exportorientierten Branchen zugute, die viele ausländische Staatsangehörige und entsandte Arbeitnehmer beschäftigen. So sollen Entlassungen und übereilte Rückführungen vermieden werden.
Nov. 2, 2025